Guten Tag an alle Forenmitglieder,
ich benötige mal wieder die Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Ich schreibe einen Festsetzungsbescheid für einen Wochenmarkt. Die Rechtsmittelbelehrung habe ich schon nach der Änderung AG VwGO berichtigt. Ich bereite den Gebührenbescheid für die Festsetzung vor und komme jetzt ins stolpern. Wie verhält es sich jetzt hier mit der Rechtsmittelbelehrung, wie bisher Widerspruch oder hier jetzt ebenfalls der Klageweg?
Da ich zur Zeit keine Idee habe, bin ich auf Eure schnelle Hilfe angewiesen.
Vielen Dank aus dem sonnigen Kölner Umland.
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