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» Rechtsmittelbelehrung nach Änderung AG VwGO «

Hallo aus Neuss,

falls Sie keinen Zugang zum nicht-öffentlichen Teil haben sollten:

Die Auflistung im Bürokratieabbaugesetz ist abschließend.

Die Rechtsgrundlage für die Gebührenentscheidung ist dort nicht aufgeführt.

Ergo ist Rechtsmittel gegen die Gebührenentscheidund der Widerspruch.

Tatsächlich müssen hier - vollkommen unbürokratisch     - zwei Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheid.

Jürgen Schmitz



Gepostet am 30.05.2007 um 14:33 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13766#post13766


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