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» Rechtsmittelbelehrung nach Änderung AG VwGO «
Hallo aus Neuss,
falls Sie keinen Zugang zum nicht-öffentlichen Teil haben sollten:
Die Auflistung im Bürokratieabbaugesetz ist abschließend.
Die Rechtsgrundlage für die Gebührenentscheidung ist dort nicht aufgeführt.
Ergo ist Rechtsmittel gegen die Gebührenentscheidund der Widerspruch.
Tatsächlich müssen hier - vollkommen unbürokratisch
- zwei Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheid.
Jürgen Schmitz
Gepostet am 30.05.2007 um 14:33 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=13766#post13766
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