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--- Rechtsmittelbelehrung nach Änderung AG VwGO (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2017)


Geschrieben von sonnenschein am 30.05.2007 um 11:29:

  Rechtsmittelbelehrung nach Änderung AG VwGO

Guten Tag an alle Forenmitglieder,
ich benötige mal wieder die Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Ich schreibe einen Festsetzungsbescheid für einen Wochenmarkt. Die Rechtsmittelbelehrung habe ich schon nach der Änderung AG VwGO berichtigt. Ich bereite den Gebührenbescheid für die Festsetzung vor und komme jetzt ins stolpern. Wie verhält es sich jetzt hier mit der Rechtsmittelbelehrung, wie bisher Widerspruch oder hier jetzt ebenfalls der Klageweg?
Da ich zur Zeit keine Idee habe, bin ich auf Eure schnelle Hilfe angewiesen.
Vielen Dank aus dem sonnigen Kölner Umland.



Geschrieben von Menschel am 30.05.2007 um 13:22:

 

. . . vieleicht hilft der Thread "neue Rechtsbehelfsbelehrung in NRW" im nicht-öffentlichen Teil/sonstiges weiter . . .



Geschrieben von OJ Neuss am 30.05.2007 um 14:33:

 

Hallo aus Neuss,

falls Sie keinen Zugang zum nicht-öffentlichen Teil haben sollten:

Die Auflistung im Bürokratieabbaugesetz ist abschließend.

Die Rechtsgrundlage für die Gebührenentscheidung ist dort nicht aufgeführt.

Ergo ist Rechtsmittel gegen die Gebührenentscheidund der Widerspruch.

Tatsächlich müssen hier - vollkommen unbürokratisch - zwei Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheid.

Jürgen Schmitz


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