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 Moin  

da der "Foodtruck" laut Sachverhalt einen festen Standplatz hat, handelt es sich hier generell um ein stehendes Gewerbe. Des Weiteren agiert der "Foodtruck" auf Bestellung, was im Reisegewerbe sowieso nicht erlaubt ist.



Gepostet am 08.12.2023 um 11:43 von:
Benutzer: Adidas
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126004#post126004


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