Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.091
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.235.773
Nächster Level: 7.172.237
 |
|
3x „Ja“, allerdings unter der Voraussetzung des § 56 Abs. 1 Ziff. 3b) GewO und sofern die betreffende, im Reisegewerbe tätige Person über eine entsprechende Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO (Reisegewerbekarte) bzw. eine ggf. nach dem jeweiligen Landesgaststättenrecht notwendigen Erlaubnis (i. d. R. Gestattung) verfügt und keine anderen Regelungen (z. B. Marktsatzung, Regelungen im Festsetzungsbescheid oder der Veranstaltungserlaubnis) entgegenstehen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
16
03.06.2022 05:33 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Janne1999
Doppel-As
Dabei seit: 26.04.2021
Beiträge: 127
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 111.667
Nächster Level: 125.609
Themenstarter
 |
|
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also bezieht sich das Ausschankverbot im Reisegewerbe außerhalb einer Veranstaltung nur auf eingekauften Wein und Bier? Selbstgewonnen Wein darf man also immer ausschenken?
VG
|
|
1
03.06.2022 07:32 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 339.003 | Views gestern: 400.457 | Views gesamt: 814.174.213
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|