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Geschrieben von Janne1999 am 02.06.2022 um 18:13:

  Alkohol Reisegewerbe

Hallo,

ich hätte 3 Fragen zum Alkoholausschank im Reisegewerbe:

1. Ist es gestattet auf einer Veranstaltung Bier und Wein auszuschenken?
2. Darf man auf einer Veranstaltung jede Art von Alkohol verkaufen und ausschenken?
3. Darf man die alkoholischen Getränke unter Paragraph 67 ausschenken?

VG



Geschrieben von Puz_zle am 03.06.2022 um 05:33:

  RE: Alkohol Reisegewerbe

Moin

3x „Ja“, allerdings unter der Voraussetzung des § 56 Abs. 1 Ziff. 3b) GewO und sofern die betreffende, im Reisegewerbe tätige Person über eine entsprechende Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO (Reisegewerbekarte) bzw. eine ggf. nach dem jeweiligen Landesgaststättenrecht notwendigen Erlaubnis (i. d. R. Gestattung) verfügt und keine anderen Regelungen (z. B. Marktsatzung, Regelungen im Festsetzungsbescheid oder der Veranstaltungserlaubnis) entgegenstehen.



Geschrieben von Janne1999 am 03.06.2022 um 07:32:

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also bezieht sich das Ausschankverbot im Reisegewerbe außerhalb einer Veranstaltung nur auf eingekauften Wein und Bier? Selbstgewonnen Wein darf man also immer ausschenken?

VG


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