Forum-Gewerberecht

» Alkohol Reisegewerbe «

 Moin  

3x „Ja“, allerdings unter der Voraussetzung des § 56 Abs. 1 Ziff. 3b) GewO und sofern die betreffende, im Reisegewerbe tätige Person über eine entsprechende Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO (Reisegewerbekarte) bzw. eine ggf. nach dem jeweiligen Landesgaststättenrecht notwendigen Erlaubnis (i. d. R. Gestattung) verfügt und keine anderen Regelungen (z. B. Marktsatzung, Regelungen im Festsetzungsbescheid oder der Veranstaltungserlaubnis) entgegenstehen.



Gepostet am 03.06.2022 um 05:33 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=122436#post122436


Beitrags-Print by Breuer76