|
ich habe gerade auf der Internetseite vom Serviceportal Niedersachsen folgenden Passus entdeckt:
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt)
Verstehe ich also richtig, dass Firmen die im HR eingetragen sind (GmbHs, UGs usw.) nicht unter die eigene Vermögensverwaltung fallen können?
VG
|
|