ich hätte 3 Fragen zum Alkoholausschank im Reisegewerbe:
1. Ist es gestattet auf einer Veranstaltung Bier und Wein auszuschenken?
2. Darf man auf einer Veranstaltung jede Art von Alkohol verkaufen und ausschenken?
3. Darf man die alkoholischen Getränke unter Paragraph 67 ausschenken?
VG
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Janne1999: 02.06.2022 19:00.
3x „Ja“, allerdings unter der Voraussetzung des § 56 Abs. 1 Ziff. 3b) GewO und sofern die betreffende, im Reisegewerbe tätige Person über eine entsprechende Erlaubnis nach § 55 Abs. 2 GewO (Reisegewerbekarte) bzw. eine ggf. nach dem jeweiligen Landesgaststättenrecht notwendigen Erlaubnis (i. d. R. Gestattung) verfügt und keine anderen Regelungen (z. B. Marktsatzung, Regelungen im Festsetzungsbescheid oder der Veranstaltungserlaubnis) entgegenstehen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
Also bezieht sich das Ausschankverbot im Reisegewerbe außerhalb einer Veranstaltung nur auf eingekauften Wein und Bier? Selbstgewonnen Wein darf man also immer ausschenken?
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