Forum-Gewerberecht
» Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion «
U. a. im Kommentar zur Gewerbeordnung Landmann/ Rohmer Band 1 § 56a RN 22 ... danach soll erst bei einem ununterbrochen Warenvertrieb von mindestens 6 Wochen Dauer ein stehendes Gewerbe anzunehmen sein ... .
Beste Grüße und Wünsche für den Tag sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"
Gepostet am 26.01.2022 um 14:35 von:
Benutzer: VoPi
Der Original-Beitrag :
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