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Geschrieben von Edith Volkert am 25.01.2022 um 11:13:

  Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion


Bei uns wurde angefragt, was notwendig ist, wenn man zwei bisher vom Urproduzenten geführte Erdbeer- und Spargelstände übernimmt und auch Ware vom Großmarkt zukauft.

Er selbst fällt also nicht mehr unter Urproduktion.

Soll er die Verkaufsstände stehend anmelden (er steht dort ca. 3 Monate) als unselbständige Zweigstelle und seinen Wohnort als Hauptniederlassung?

Für Reisegewerbe steht er m. E. zu lange.

Freu mich auf Rückmeldungen.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 25.01.2022 um 12:09:

  Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion

Hallo,
also wir verlangen in diesen Fällen eine Gewerbeanmeldung und achten darauf, dass die Stände nicht an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Das dürfen nämlich nur die Urproduzenten...



Geschrieben von Edith Volkert am 25.01.2022 um 12:13:

  RE: Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion

Hallo,

so dachte ich das auch, aber nur als unselbständige Zweigniederlassung und mit Hauptniederlassung den Wohnsitz oder?



Geschrieben von jonas kuckuk am 26.01.2022 um 13:50:

  Saison Außernverkauf von Erdbeeren/etc

Hallo nach Baden Würtenberg,

Ein dreimonatiger Außenverkauf ist Ihnen zu lange für ein reisegwerbe?
Wie lange sind denn Wanderlager möglich in Baden-Würtenberg? (und wo ist das definiert?)
fragende Grüße aus Bremen

Wäre nicht eine Resisegwerbekarte vom Chef für seine Angestellten verkäufer denkbar und sinnvoll?



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 26.01.2022 um 13:56:

  Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion

Hallo,
nachdem die Waren bei uns aus einer Verkaufsbude heraus verkauft wurden, die länger dort aufgebaut war, haben wir es als stehendes Gewerbe angesehen....



Geschrieben von Edith Volkert am 26.01.2022 um 14:31:

  RE: Saison Außernverkauf von Erdbeeren/etc

Hallo nach Niedersachsen,

wenn ein Imbisswagen oder Verkaufsstand länger als 6 Wochen am gleichen Platz steht, wird es als stehendes Gewerbe angemeldet.



Geschrieben von VoPi am 26.01.2022 um 14:35:

  RE: Saison Außernverkauf von Erdbeeren/etc

Moin

U. a. im Kommentar zur Gewerbeordnung Landmann/ Rohmer Band 1 § 56a RN 22 ... danach soll erst bei einem ununterbrochen Warenvertrieb von mindestens 6 Wochen Dauer ein stehendes Gewerbe anzunehmen sein ... .

Beste Grüße und Wünsche für den Tag sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"


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