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Bei uns wurde angefragt, was notwendig ist, wenn man zwei bisher vom Urproduzenten geführte Erdbeer- und Spargelstände übernimmt und auch Ware vom Großmarkt zukauft.
Er selbst fällt also nicht mehr unter Urproduktion.
Soll er die Verkaufsstände stehend anmelden (er steht dort ca. 3 Monate) als unselbständige Zweigstelle und seinen Wohnort als Hauptniederlassung?
Für Reisegewerbe steht er m. E. zu lange.
Freu mich auf Rückmeldungen.
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