Widerruf der Maklererlaubnis auf Grundlage vorliegender EV
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
wer hat schon mal einen Widerruf der Maklererlaubnis auf der Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung durchgeführt.
Grund der EV sind sehr hohe Schulden bei Banken und Kreditinstituten. Der Bürger hat eine Erlaubnis nach § 34c 1a/ 2a u. 2b GewO. Dazu habe ich sogut wie kein Material in den Gewerbearchiven gefunden.
Für Informationen und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße und ein schönen Wochenende wünscht Euch
haben wir schon mehrfach gemacht. Wie hoch die Schulden waren, hat uns dabei gar nicht interessiert, weil allein die Tatsache der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis schon ein Regelversagungsgrund (und damit Widerrufsgrund) ist. Widersprüche waren stets erfolglos. Ein Fall wurde bisher vor dem VG verhandelt und ging zu unseren Gunsten aus.
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