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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bei uns in der Abt. Gewerbeangelegenheiten hat ein Bürger vorgesprochen zwecks Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit als Lebensberater mit der Haupttätigkeit - psychologische Beratung - sowie Lebensbewältigung, Persönlichkeitsentwicklung, Meditation. Seine Ausbildung ist Diplomsozialarbeiter.
Mit dem Gesundheitsamt wurde ebenfalls Rücksprache geführt und die Meinung ist, dass er es als gewerbliche Tätigkeit anzeigen muss. Zu den freien Berufen wird die Tätigkeit - Lebensberatung - nicht gezählt.
Könnt Ihr vielleicht dazu etwas sagen, ob Gewerbe ja oder nein.
Viele Grüße aus Cottbus
Regina Hiekel
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