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Geschrieben von Regina Hiekel am 16.03.2007 um 07:24:

  Widerruf der Maklererlaubnis auf Grundlage vorliegender EV

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

wer hat schon mal einen Widerruf der Maklererlaubnis auf der Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung durchgeführt.
Grund der EV sind sehr hohe Schulden bei Banken und Kreditinstituten. Der Bürger hat eine Erlaubnis nach § 34c 1a/ 2a u. 2b GewO. Dazu habe ich sogut wie kein Material in den Gewerbearchiven gefunden.

Für Informationen und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.


Viele Grüße und ein schönen Wochenende wünscht Euch

Regina Hiekel aus Cottbus



Geschrieben von Thomas Mischner am 16.03.2007 um 07:55:

 

Moin aus Kamenz,

haben wir schon mehrfach gemacht. Wie hoch die Schulden waren, hat uns dabei gar nicht interessiert, weil allein die Tatsache der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis schon ein Regelversagungsgrund (und damit Widerrufsgrund) ist. Widersprüche waren stets erfolglos. Ein Fall wurde bisher vor dem VG verhandelt und ging zu unseren Gunsten aus.

Schöne Grüße
Th. Mischner



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 16.03.2007 um 10:20:

  RE: Widerruf der Maklererlaubnis auf Grundlage vorliegender EV

Zitat:
Original von Regina Hiekel
Für Informationen und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.




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