PR-Agentur PR-Berater |
HBinder
Haudegen
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Hallo,
mich beschäftigt gerade die Frage, ob eine PR-Agentur bzw. die Tätigkeit als PR-Berater als Gewerbe anzumelden ist oder als persönliche Dienstleistung höherer Art kein Gewerbe darstellt.
Meine Recherchen zu dem Berufsbild haben einerseits ergeben, dass Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium ist, andererseits nach den Infos der Bundesagentur für Arbeit rechtlich keine Vorbildung vorgeschrieben ist. Je nach Bildungsträger reicht auch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung. Von letzterem ausgehend würde ich sagen Gewerbe und deshalb anzumelden.
Würde mich über Meinungen zu dem Thema freuen.
Gruß
HBinder
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1
02.07.2019 10:47 |
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Solon
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Delius
Haudegen
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RE: PR-Agentur PR-Berater |
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Hallo aus Helmstedt,
aufgrund der Beschreibung stellt sich die Tätigkeit für mich dar wie eine Unternehmensberatung, somit ein anzuzeigendes Gewerbe.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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2
03.07.2019 08:01 |
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