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Hallo,

mich beschäftigt gerade die Frage, ob eine PR-Agentur bzw. die Tätigkeit als PR-Berater als Gewerbe anzumelden ist oder als persönliche Dienstleistung höherer Art kein Gewerbe darstellt.

Meine Recherchen zu dem Berufsbild haben einerseits ergeben, dass Voraussetzung ein abgeschlossenes Studium ist, andererseits nach den Infos der Bundesagentur für Arbeit rechtlich keine Vorbildung vorgeschrieben ist. Je nach Bildungsträger reicht auch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung. Von letzterem ausgehend würde ich sagen Gewerbe und deshalb anzumelden.

Würde mich über Meinungen zu dem Thema freuen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 02.07.2019 um 10:47 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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