Wettbürosteuer in Bremen landet vor Bundesverfassungsgericht |
räubertochter
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Wettbürosteuer in Bremen landet vor Bundesverfassungsgericht |
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Die Wettbürosteuer des Bundeslandes Bremen ist nach Auffassung des örtlichen Finanzgerichts möglicherweise verfassungswidrig. Deshalb hat das Gericht eine Klage gegen die 2017 vom rot-grünen Senat eingeführte Steuer dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das teilte das Finanzgericht Bremen am Freitag mit. (Az. 2 K 37/19 <1>)
In dem Boom von Wettbüros und Online-Wetten hat Bremen wie andere Städte diese Steuer eingeführt. Sie soll - so die Begründung des Gesetzentwurfs - den "ausufernden Markt" regulieren und auch einen Beitrag zur Prävention gegen Spielsucht leisten. Erwartet wurden jährliche Einnahmen von etwa 400 000 Euro.
Das Finanzgericht störte sich nicht an der Steuer selbst. Es folgte aber dem Wettanbieter, der gegen die Berechnungsgrundlage geklagt hat. Besteuert wird die Zahl der Bildschirme in einem Wettbüro, an denen Sportereignisse oder Wettverläufe live verfolgt werden können. Für jeden einzelnen Bildschirm werden 60 Euro im Monat fällig.
Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes, gab sich das Gericht überzeugt. Richtiger wäre es, den finanziellen Aufwand des einzelnen Spielers zu besteuern. Das habe aber nichts mit der Zahl der Bildschirme in einem Wettbüro zu tun.
https://www.n-tv.de/regionales/niedersac...le21114564.html
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1
30.06.2019 06:52 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Wettbürosteuer in Bremen landet vor Bundesverfassungsgericht |
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Zitat: |
Original von räubertochter
Die Wettbürosteuer des Bundeslandes Bremen ist nach Auffassung des örtlichen Finanzgerichts möglicherweise verfassungswidrig. Deshalb hat das Gericht eine Klage gegen die 2017 vom rot-grünen Senat eingeführte Steuer dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das teilte das Finanzgericht Bremen am Freitag mit. (Az. 2 K 37/19 <1>)
In dem Boom von Wettbüros und Online-Wetten hat Bremen wie andere Städte diese Steuer eingeführt. Sie soll - so die Begründung des Gesetzentwurfs - den "ausufernden Markt" regulieren und auch einen Beitrag zur Prävention gegen Spielsucht leisten. Erwartet wurden jährliche Einnahmen von etwa 400 000 Euro.
Das Finanzgericht störte sich nicht an der Steuer selbst. Es folgte aber dem Wettanbieter, der gegen die Berechnungsgrundlage geklagt hat. Besteuert wird die Zahl der Bildschirme in einem Wettbüro, an denen Sportereignisse oder Wettverläufe live verfolgt werden können. Für jeden einzelnen Bildschirm werden 60 Euro im Monat fällig.
Dies verletze den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes, gab sich das Gericht überzeugt. Richtiger wäre es, den finanziellen Aufwand des einzelnen Spielers zu besteuern. Das habe aber nichts mit der Zahl der Bildschirme in einem Wettbüro zu tun.
https://www.n-tv.de/regionales/niedersac...le21114564.html |
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Das dürfte auch wieder mal so eine Steuer sein ,die sich bestimmt tod läuft!
Steuer nach Umsatz wäre gerechter !
pg.
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30.06.2019 08:53 |
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