Psychologische Beratung und Coaching |
raeubertochter80
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06.12.2018 14:36 |
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Solon
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Alex Land
Jungspund
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Hey,
ich würde zunächst einmal nachfragen, ob Nachweise über die genannten Tätigkeiten gibt,. Seminare, Hochschulabschlüsse?
Laut der Internetseite gilt:
https://www.existenzgruender.de/SharedDo...Taetigkeit.html
"Da das psychologische Coaching in der Regel auf einer individuellen Beratung beruht, ist davon auszugehen, dass dafür ein Gewerbe anzumelden ist. Dies könnte sich anders darstellen, wenn etwa Teamentwicklung vorläge. Etwas anderes könnte sich auch daraus ergeben, dass ein Hochschulabschluss in Psychologie oder eines verwandten Fachs (Pädagogik, Sozialpädagogik) vorliegt, wobei sich sodann die Frage stellt, ob diese Tätigkeit tatsächlich zum klassischen Berufsbild des Psychologen gehört bzw. diesem ähnlich ist. "
Quelle:
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
September 2016
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Alex Land: 06.12.2018 15:29.
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06.12.2018 15:23 |
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Solon
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Roesje
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Hallo :-)
Heilberufe sowie Heilhilfsberufe i.S.d § 6 GewO sind diejenigen Berufe, die entweder Ärzte sind (und damit über die Kammern laufen, deswegen von der GewO ausgenommen) oder diejenigen Heilhilfsberufe, deren Berufsbild spezialgesetzlich geregelt ist, z.B. der Heilpraktiker, der eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz braucht.
Alle anderen "Berufsbezeichnungen", die sich anhören wie, aber deren Berufsbild letztendlich eben nicht spezialgesetzlich geregelt sind, sind dem Gewerbe zuzuordnen, wenn es sich denn nicht ggf. um freie Berufe handelt.
Die "Psychologische Beratung und Coaching" ist erst mal eine Tätigkeit, die jeder anmelden und ausüben dürfte...man braucht ja nix. Man kann "Psychologischer Berater" bspw. über die SGD als Fernstudium machen, ergo: berufliche Weiterbildung ohne Hochschulabschluss (was den freien Beruf verneint).
Ansonsten müsste der- oder diejenige mir nachweisen, dass er/sie diese Beratung nur anbieten kann, weil er X oder Y studiert hat und über einen entspr. Abschluss verfügt. Wenn mir das nicht nachgewiesen werden kann >> Gewerbeanmeldung
Ich habe sogar bei mir den Fall, dass eine ausgebildete Psychotherapeutin (Heilberuf nach § 6) Gewerbe angemeldet hat, da sie eben keine richtige Psychotherapiepraxis betreibt, sondern lediglich "Psychologische Beratung und Coaching" anbietet. Die Gewerbeanmeldung kam aus freien Stücken von ihr selbst.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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11.12.2018 14:25 |
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