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Thema: GmbH als Teil einer GbR ???? |
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Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe einen kuriosen Fall:
Eine GmbH mit Sitz in einer anderen Stadt soll Teil einer GbR werden, die ihren Sitz dann hier in unserer Verbandsgemeinde hat.
Bisher ist die GbR noch nicht angemeldet. Ich verzweifel langsam, mag ja sein dass es "sowas" gibt aber dann scheiter ich an der Umsetzung in unser Gewebeprogramm.
Hatte jemand von euch solch einen Fall bereits und kann mir helfen? Was muss ich beachten?
LG Kati
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Thema: Betreiben einer Solaranlage |
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Hallo Zusammen,
ich stehe einer Frage gerade etwas ratlos gegenüber. Wie groß die Solaranlage sein wird, und ob dann überhaupt ein Gewerbe anzumelden ist, werde ich noch beim Betreiber erfragen, grundsätzlich benötige ich jedoch eine Antwort bzw Einschätzung von euch zu der Frage, WO der Betreiber das Gewerbe anzumelden hat. Folgender Sachverhalt:
Herr XY beabsichtigt auf einem Dach eine Solaranlage zu installieren. Die Anlage steht nicht auf seinem Dach, sondern dies hat er ortsfremd (irgendwo in Deutschland) angemietet. Der Eigentümer des Daches bekommt eine monatliche Miete für die Zuverfügungstellung der Dachflächen. Die gewonnene Energie wird von Energiebetreibern genutzt. Hierfür bekommt Herr XY ein Entgeld von den Betreibern. Das ganze möchte er als GbR mit einem Partner aus Frankfurt durchführen.
Danke euch für eure Hilfe.
Kati
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Thema: Psychologische Beratung und Coaching |
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Hallo Zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage ob für die Tätigkeit "Psychologische BERATUNG und Coaching" ein Gewerbe angemeldet werden muss. Es sollen wohl keine Therapien angeboten werden.
Daher bin ich gerade etwas ratlos, ob die bloße Beratung bzw. das Coaching unter die Heilberufe fällt...
Kann mir da eventuell jemand weiterhelfen?
Viele Grüße aus dem Rheinland
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Thema: Tennislehrer freiberuflich? |
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Vielen Dank Euch! Dann lag ich ja mit meiner Meinung zum Glück richtig!
Eine Gute Woche wünsche ich!
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Thema: Tennislehrer freiberuflich? |
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Hallo Zusammen,
dies ist mein erster Beitrag, bisher habe ich mir hier als stille Leserin öfter mal Hilfe geholt. Nun finde ich zu dem Thema aber nicht wirklich etwas. Deshalb mal ein HALLO in die Runde!
Nun meine Frage: Ist ein Tennislehrer freiberuflich tätig? Oder fällt er gar unter § 6 GewO unter Unterrichtswesen?
Unter RdNr. 17 zu § 6 GewO steht dass Tennislehrer von § 14 GewO erfasst werden. Soweit so gut. Auf die Schnelle finde ich keine landesrechtliche Regelung (Rheinand-Pfalz), die wieder etwas anderes regelt.
Ich wurde eben von der Zulassungsstelle angerufen, da eben dieser Tennislehrer ein Auto anmelden wollte und hierzu die Gewerbeanmeldung verlangt wurde. Ich habe erstmal salopp gesagt, "ist nicht freiberuflich". Da habe ich jedoch die Rechnung ohne den Steuerberater gemacht, der mich 10 Minuten später wutentbrannt am Telefon zur Schnecke machte.
Da ich nun ganz sicher gehen möchte, frage ich nun hier um Rat.
Viele Grüße
Katrin
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