Zeige Beiträge 1 bis 8 von 8 Treffern |
|
Thema: Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit liegt bei mir eine Gewerbe-Anmeldung einer GmbH mit der Tätigkeit"Schank-und Speiseerlaubnis" vor. Gleichzeitig wird eine Erlaubnis nach § 2 GastG beantragt. Ich weiß, dass die Schank und Speiserlaubnis nach §2 GastG für eine GmbH erteilt werden kann.
Leider fehlt mir zurzeit die gesetzliche Grundlage, wonach und welche Unterlagen ich für die Konzession (§2 GastG) fordern kann. Gibt es ein Gesetz? (Paragraph?), Kommentierung die genau vorschreibt, welche Unterlagen einzureichen sind. Ich sehe zwar viele Vorschläge im Internet weis leider nicht weiter...
Ich wäre sehr dankbar und bedanke mich vorab für Ihre Unterstützung.
LG
|
|
Thema: Änderung des Gewerbes und Erlaubnis nach § 2 GastG |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zurzeit liegt eine Gewerbe-Anmeldung als Einzelunternehmen (Beispiel Herr X) vor und diese Person besitzt die Erlaubnis für eine Schank- und Speiseerlaubnis nach § 2 GastG.
(keine Gestattung sondern Schank- und Speiserlaubnis für ein Restaurant)
Jetzt ändert sich der Einzelunternehmen in eine GmbH. Die GmbH wird durch Herrn X als Geschäftsführer betrieben.Die GmbH will jetzt eine Gewerbe-Anmeldung mit folgender Tätigkeit anmelden: "Schank- und Speiseerlaubnis"
Geschäftsführer ist wie oben beschrieben der gleiche wie der Einzelunternehmer, also Person X.
Muss eine neue Schank- und Speiserlaubnis vorliegen bzw. beantragt werden? Da jetzt die GmbH das Gewerbe angemeldet hat?
Oder kann Person X die Schank-und Speiseerlaubnis behalten?
Lg
|
|
Thema: Psychologische Beratung und Coaching |
|
Hey,
ich würde zunächst einmal nachfragen, ob Nachweise über die genannten Tätigkeiten gibt,. Seminare, Hochschulabschlüsse?
Laut der Internetseite gilt:
https://www.existenzgruender.de/SharedDo...Taetigkeit.html
"Da das psychologische Coaching in der Regel auf einer individuellen Beratung beruht, ist davon auszugehen, dass dafür ein Gewerbe anzumelden ist. Dies könnte sich anders darstellen, wenn etwa Teamentwicklung vorläge. Etwas anderes könnte sich auch daraus ergeben, dass ein Hochschulabschluss in Psychologie oder eines verwandten Fachs (Pädagogik, Sozialpädagogik) vorliegt, wobei sich sodann die Frage stellt, ob diese Tätigkeit tatsächlich zum klassischen Berufsbild des Psychologen gehört bzw. diesem ähnlich ist. "
Quelle:
Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
September 2016
|
|
Thema: Gaststätte oder nicht |
|
Hallo,
die Frage die ich mich stellen würde, macht er das regelmäßig ?
In welcher Form?
bietet er getränke essen an? Mit Alkohlausschank oder ohne?
|
|
|
Zeige Beiträge 1 bis 8 von 8 Treffern |
|
Views heute: 378.477 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 890.164.501
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|