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Zum Ende der Seite springen Zuständigkeit GewO in Rheinland-Pfalz
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TinoHST   Zeige TinoHST auf Karte TinoHST ist männlich
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Zuständigkeit GewO in Rheinland-Pfalz

Ein kräftiges Moin und Hallo an alle,

ich habe gerade aus der owiz 2/2007 erfahren, dass mit Verordnung vom 19.12.2006 (GVBl. Nr. 22, Seite 450) in Rheinland-Pfalz die Industrie- und Handelskammern des Landes ab dem 01.01.2007 auch für die Durchführung des § 14 der GewO zuständig sind. Welche Gründe soll dass denn haben? Sollen die Ordnungsämter abgebaut werden? Kopfkratz

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1 06.03.2007 15:45 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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RE: Zuständigkeit GewO in Rheinland-Pfalz

Moin Moin aus Thüringen,

Antwort gibt die IHK selber:

Zitat:
One-stop-shops erleichtern ab 2007 die Gewerbeanmeldung

Die IHK-Vollversammlung hat die Einrichtung von sogenannten "One-Stop-Shops" beschlossen. Ziel ist es, den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern und einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten. So kann ein Existenzgründer sich ab Januar 2007 in den IHK-Starterzentren nicht nur beraten lassen, sondern auch gleich sein Gewerbe anmelden. Dieses Modell wird bundesweit diskutiert, ist aber bislang nur in Rheinland-Pfalz von der Landesregierung beschlossen.


Quelle: PM der IHK Rheinland-Pfalz

Die betreffende neue ZuständigkeitsVO Rheinland-Pfalz gibt's hier:

Danach beschränkt sich die Zuständigkeit der IHK auf die Entgegenahme der Gewerbeanzeigen.

In München und Leipzig solllen ebenfalls solche Projekte über eine Vereinbarung zwischen der örtlichen IHK und der Stadtverwaltung laufen.

Wenn ich mich recht erinnere hat der BLA Gewerberecht sich in seiner Herbstsitzung 2006 gegen die Wahrnehmung der Gewerbeanzeigenbestätigung durch die IHK's ausgesprochen (stand so zumindest im Gewerbearchiv).

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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 07.03.2007 00:34 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Zuständigkeit GewO in Rheinland-Pfalz

Dann freu ich mich ja schon drauf, wenn der Gewerbetreibende durch die Behörde aufgefordert wurde und vielleicht bereits ein Bußgeldverfahren am laufen ist und der Gewerbetreibende sich entschließt bei der Kammer einen Anzeige zu tätigen. Ich liebe diese Doppelzuständigkeiten! Applaus

Außerdem bin ich gespannt, wie viele "Serviceleistungen rund ums Auto" (oder so ähnlich) es geben wird. Dienstleistungen sind ja schließlich bei der IHK angesiedelt und nicht bei der HK! großes Grinsen

Was ist eigentlich mit den VwGeb? Die bekommt dann auch die Kammer?

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3 07.03.2007 07:45 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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Das Thema wurde (und wird immer noch) auch bei uns heiß diskutiert. Allerdings nicht mit der IHK sondern mit der Handwerkskammer (die Initiative ging aber von der IHK aus).
Es wurde hier so dargestellt, dass dem Handwerker der zusätzliche Gang zum Gewerbeamt erspart werden soll. Auch die Gebühr würde an die Gewerbeämter durchgereicht. Wir gaben allerdings zu bedenken, dass hier ein erhebliches Fehlerpotential dahintersteckt, da die HWK keinen Zugriff auf die Gewerbedaten hat. Das fängt an, mit der örtlichen Zuständigkeit (zu welchem Amt gehörte nochmal die Gemeinde Hintermoschkozien???) bis zu der Frage, ob es sich um eine Neuanmeldung oder eine Ummeldung wegen Erweiterung handelt.
Letzten Endes fand unser Vorschlag, im Rahmen der Entbürokratisierung den One-Stop-Shop auch in der entgegen gesetzten Richtung laufen zu lassen (die Gewerbeämter entscheiden über handwerksrechtliche Dinge und stellen auch Handwerkskarten aus) keine begeisterte Zustimmung.
Wir haben uns jetzt erstmal darauf geeinigt, einen solchen One-Stop-Shop zu besichtigen und die dort gemachten Erfahrungen in unsere Meinungsbildung einfließen zu lassen.
Ich persönlich denke, dass es sich (bei Handwerkern) nur um ganz vereinzelte Fälle handeln wird, welche das Gewerbe bei der HWK anmelden. Sollte jedoch die IHK eine Zuständigkeit bekommen, sehe ich erhebliche Probleme auf die Gewerbeämter zukommen.

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
4 07.03.2007 10:35 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
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