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Hallo Jonas,

wie bei fast allen behördlichen Gebühren gibt es in der Regel eine Gebührenordnung. Die Gebührenordnung legt eine Gebührenrahmen fest und die Behörde kann sich je nach Verwaltungsaufwand innerhalb dieses Rahmens bewegen.

In der Regel gibt es dann für die Standardfälle sogenannte Gebührenempfehlungen.

z.B. im Saarland:

Erteilung einer Reisegewerbekarte 153,- - 766,- Euro i.d.R. 300,- Euro
Befristete Erteilung unter 3 Jahren 51,- - 255,- Euro i.d.R. 150,- Euro

Die einzelnen Gebührenordnungen der Länder findest du bestimmt im Netz.



Gepostet am 01.06.2018 um 12:09 von:
Benutzer: Maliklaus
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