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Hallo Klaus,

Viele Dank für die Antwort aus dem Saarland.

Grundsätzlich habe ich Verständnis für die Kostenberechnung nach Aufwand.

Die vielen Bescheinigungen beantragt heute der Antragsteller selbst. (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Führungszeugniss, etc) - außerdem fällt bei vielen Behörden auch das Einbringen des Fotos weg. das macht schonmal weniger Aufwand.
Einige Behörden greifen auf die oberste Grenze der Gebührenordnung zu, obwaohl sie faktisch weniger Aufand haben.

Im stehenden Gewerbe kommt zu der dem üblichen Arbeitsaufwand seit der neuen Gewerbenazeigeverordnung die Chekliste zur "Präventiven" Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit dazu. Das ist eine Mehraufwand, der sich nicht in der Kostenfestsetzung niederschlägt. bei Verdachtsmomenten muss noch eine Meldung an den Zoll geschrieben werden.

Auch die Kostenregelung bei unbefristeten Karten scheint mir nicht logisch.
Eine unbefristete karte i(zB 1 Jahr) ist wesentlich preisewerter, obwohl der Aufwand der Gleiche ist.

Der Aufwand müsste doch bundesweit eher der Selbe sein. Welchen Spielraum haben Länder und Gemeinden?
Macht man die Karte denn auch preiswerter, wenn der Antragsteller die Unterlagen vollständig ausgefüllt hat udn alle Unterlagen mit einbringt?
Es gibt Gemeinden, die stellen die Karte für 70,- aus- andere wollen fast 500,-.

Seit es die neuen Karten gibt und die beliebten Spezialdrucker (die anscheinend keine/r bedienen kann), werden die Karten mit der Hand augefüllt, das Foto fehlt.

Ist der Aufwand jetzt größer oder kleiner?

Ebenso fallen im Reisegewerbe im Gegensatz zum stehenden gewerbe einige Datenweitergaben weg. Auch das ist weniger Aufwand.

Mit Grüßen aus Bremen

Jonas Kuckuk



Gepostet am 07.06.2018 um 09:39 von:
Benutzer: jonas kuckuk
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