unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » GmbH in Gründing wird zur GmbH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen GmbH in Gründing wird zur GmbH
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Kathrin Michniewski
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






GmbH in Gründing wird zur GmbH

Hallo aus Heide,

ich hatte eine Anmeldung einer GmbH in Gründung. Nach Eintragungsnachricht vom Amtsgericht meldete ich diese ab und die GmbH mit Handelsregisternummer an.
Die Anmeldgebühr wurde natürlich auch fällig.

Der Geschäftsführer sah das nicht ein und forderte mich auf, ihm Gesetzestexte vorzulegen. Er behauptete ist ja die gleiche Firma usw.

Ich teilte ihm nun mit, dass nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung, Punkt 3.3 und 4.1 eine Rechtsformänderung vorliegt, da es sich vor der Eintragung um ein Einzelunternehmen, mit ihm als natürliche Person handelte und erst mit der Eintragung eine juristische Person begründet wurde.
Dann habe ich noch eine Abhandlung aktueller Rechtssprechung beigelegt. Darin steht, dass die noch nicht im Handelsregister eingetragene Vorgesellschaft einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht Gewerbetreibender sein kann, da eine vollumfängliche Zuordnung der Handlungen der Vorgesellschafter auf die künftige GmbH nicht sichergestellt ist und möglicherweise die Eintragung auch gar nicht mehr angestrebt wird.

GESTERN, DER schöne, sonnige Nachmittag versaut, Post vom Anwalt


Den ganzen Brief hier nun wiederzugeben, wäre vielleicht übertrieben.
kurze Stichpunkte seiner Behauptungen:
- GmbH i.G. ist Rechtsgebilde zwischen der Errichtung und Eintragung der GmbH,
- wird als Gesellsch. "Sui generis" bezeichnet (BGHZ 21, 242, 45, 338 st. Rechtspr.), deshalb kein Rechtsformwechsel
- Ansicht wurde auch in anderen Rechtsgebieten, z.B. Gewerbesteuer umgesetzt
- gem. R18 II S. 9 GewStrR bildet GmbH i.G. mit der eingetragenen GmbH einen einheitlichen Steuergegenstand (a.a.O I S. 4), Handelsregistereintragung ohne Bedeutung
- die Festsetzung der Verw.-gebühr ist rechtswidrig und folglich aufzuheben

Am Mo kommt meine Chefin aus dem Urlaub, da wäre es toll, wenn ich seine Behauptungen in Form aktueller Rechtssprechung oder Gesetzestexte widerlegen könnte.

Please, please, help me! Hilfe und alles nur wegen 20,--EURO
1 21.09.2005 10:30
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.712.092
Nächster Level: 11.777.899

65.807 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ein freundliches Hallo aus Kamenz.

Ich weiß natürlich nicht, ob die in Sachsen geltende VwV mit der Ihrigen identisch ist, in der Regel sind sich die Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer aber ziemlich ähnlich.

Unsere VwV besagt unter Ziffer 5.3.:
... Wird für eine schon gegründete aber noch nicht im Handelsregister eingetragene juristische Person (zum Beispiel eine GmbH) eine Gewerbeanzeige erstattet, ist außer der Vorlage der Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages eine Vollmacht der Gründer zu fordern, dass das betreffende Unternehmen schon vor seiner Handelseintragung den Beginn eines Gewerbes anmelden soll. ... Bei bereits gegründeten aber noch nicht in dem betreffenden Register eingetragenen juristischen Personen ist hinter der Firma der Zusatz („in Gründung“) einzufügen. ...

Von den Gewerbemeldestellen wird dann lediglich gefordert, bei Eintragung im Handelsregister den Registerauszug vorzulegen. Liegt dieser vor, wird in den Akten die HR-Nummer ergänzt und der Zusatz „i. G.“ gestrichen. Das Ganze wird bei uns in der Praxis nicht als anzeigepflichtiger Vorgang gehandhabt.

Sie können natürlich trotzdem der Argumentation des Rechtsanwaltes entgegentreten, eine Erfolgsgarantie möchte ich aber nicht geben, weil es natürlich auch auf die Rechtsauffassung Ihrer Widerspruchsbehörde ankommt (das Schreiben des Anwalts ist ja der Sache nach als Widerspruch gegen die Gebührenerhebung anzusehen).

Der Anwalt hat zwar recht, dass die GmbH i. G. in anderen Rechtsgebieten (z. B. dem Steuerrecht) bereits wie eine juristische Person behandelt wird. Das gilt aber gerade nicht für das (allgemeine)Gewerberecht. Der Kommentar Landmann/Rohmer sagt dazu: „Bei Gründergesellschaften ... sind Gewerbetreibende die Gründer, nicht dagegen die Gründergesellschaft selbst ....“ (§ 14 Rn. 56, ist allerdings Stand Oktober 2004; hoffe, der Bearbeiter hat seitdem seine Meinung nicht geändert).
Und Friauf (§14 Rn. 9, Stand März 2005) meint sogar: „Bei Gründungsgesellschaften .... sind die Gründungsgesellschafter selbst als Gewerbetreibende und damit als Anzeigepflichtige anzusehen."

Fragen Sie am besten zuerst die Widerspruchsbehörde nach deren Auffassung. Sollten die geneigt sein, dem Anwalt recht zu geben, können Sie immer noch versuchen ihn zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen, wenn Sie im Gegenzug von der Gebühr absehen (manchmal klappt so was). Anderenfalls könnte es zum Rechtsstreit kommen, und wenn Ihre Behörde, den verlieren sollte, trägt sie auch die Kosten des Widerspruchsführers und das dürften dann mehr als 20 Euro sein... unglücklich
2 21.09.2005 11:30 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Yvonne Schellnock   Zeige Yvonne Schellnock auf Karte Yvonne Schellnock ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 16.09.2005
Beiträge: 62
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 421.497
Nächster Level: 453.790

32.293 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo nach Heide,

bei uns wird die GmbH als i.G. unter der Vorlage des Gesellschaftsvertrages sowie der Vollmacht der Gründer angemeldet.

Sobald der Handelsregistereintrag erfolgt ist, wird in der Anzeige das i.G. gestrichen und die HR-Nummer nachgetragen.

Zu beachten wäre, dass die Gesellschafter vor Eintrag in das Handelsregister wie Einzelunternehmer haften, da die Gesellschaft nocht nicht existiert.

(Wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht identisch sind, wird bei der Anmeldung i.G. bis zum HR-Eintrag der Gesellschafter als Geschäftsführer eingetragen)

Grüße aus SFB ! smile
3 21.09.2005 12:06 Yvonne Schellnock ist offline Beiträge von Yvonne Schellnock suchen
Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 06.05.2005
Beiträge: 145
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.005.053
Nächster Level: 1.209.937

204.884 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wir melden eine GmbH i.G. automatisch um, wenn uns die Mitteilung des AGs erreicht, daß Sie nun eingetragen ist.

Eine Bestättigung über die Anmeldung (22 Euro) drucken wir den Betroffenen allerdings nur aus, wenn diese dies wünschen. Wollen Sie keine haben, ist die Meldung umsonst, ansonsten müssen Sie zahlen.

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
4 21.09.2005 12:08 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.712.092
Nächster Level: 11.777.899

65.807 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Yvonne Schellnock
Zu beachten wäre, dass die Gesellschafter vor Eintrag in das Handelsregister wie Einzelunternehmer haften, da die Gesellschaft nocht nicht existiert.


Nur am Rande (weils eigentlich nicht direkt zum Thema gehört): Die Haftung der Gründergesellschafter ist im Zivilrecht nicht so unumstritten. Die Rechtsprechung scheint sich jedenfalls von der uneingeschränkten Haftung zu entfernen. Zum Glück braucht uns das im Gewerberecht nicht zu interessieren smile , weil die Gesellschafter der GmbH i. G. unabhängig von der Haftungsfrage (die eine zivilrechtliche Angelegenheit ist) gewerberechtlich als Gewerbetreibende gelten.
Th. Mischner
5 21.09.2005 12:19 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Yvonne Schellnock   Zeige Yvonne Schellnock auf Karte Yvonne Schellnock ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 16.09.2005
Beiträge: 62
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 421.497
Nächster Level: 453.790

32.293 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Thomas Mirschner,

"haften" ist ein unglückliches Wort, bezogen war das ausschließlich auf das Gewerberecht. Privates Recht ist zum Glück nicht relevant für unsere Arbeit.
6 21.09.2005 12:56 Yvonne Schellnock ist offline Beiträge von Yvonne Schellnock suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » GmbH in Gründing wird zur GmbH


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     Gestern, 05:56 von Puz_zle   Views: 264.174
Antworten: 18
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     Gestern, 05:49 von Puz_zle   Views: 28.707
Antworten: 1
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.623
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.442.295
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.439
Antworten: 8

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 295.558 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.324.527


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 112 | Gesamt: 0.200s | PHP: 99.5% | SQL: 0.5%