"Eigentlich bin ich gar nicht da..." |
Jannes
Routinier
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"Eigentlich bin ich gar nicht da..." |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
bei uns sprach ein Bürger vor, der in einer Woche mit dem Flugzeug nach Indochina will um dort zu leben. Trotzdem möchte er noch schnell ein Gewerbe anmelden. In der Wohnung lebt seine Freundin die Studentin ist. Ich habe die intime Frage gestellt, ob sie denn trotz der Entfernung ein Paar blieben und er bejahte diese Frage. Er wolle beim Einwohnermeldeamt angegeben, dass er dort noch einen Nebenwohnsitz habe.
Inhaltlich möchte er "Beratung bei Online-Glücksspiel angeben". Er will ein paar Freunde beraten, wie und wo sie an die besten Boni kommen, die von den Internetkasinos immer wieder mal angeboten werden.
Vermutlich, und das hat er ja selbst berichtet, braucht er den Gewerbeschein nur, da er seine Beschäftigung als Beamter aufgegeben hat und die private Krankenkasse kann ihn nur weiterversichern, wenn er einen Gewerbeschein vorlegt. Die Versicherung gilt dann auch im fernen Osten.
Erstes Fazit: Er will nur einen Gewerbeschein für die Krankenkasse ermogeln. Sinnvoller wäre natürlich, er würde einfach "Hausmeisterservice" anmelden, statt dieser abstrusen Beratung. Meine Fragen sind nun:
Kann diese Tätigkeit angemeldet werden, oder sprechen glückspielrechtliche Aspekte mit rein.
Soll ich akzeptieren, dass er eigentlich gar nicht in der BRD ist und nur alle paar Monate mal für vielleicht eine Woche in seiner Betriebsstätte ist?
Kann er das mit der Krankenkasse nicht sauberer und korrekter angehen? Klaro, gerade der letzte Punkt geht uns überhaupt nichts an.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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1
09.02.2018 12:24 |
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Solon
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Harsefeld
Tripel-As
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Das erste Problem ist das Melderecht.
Er kann in Deutschland nicht nur einen Nebenwohnsitz haben. Um in Deutschland einen Nebenwohnsitz zu haben braucht man in Deutschland auch einen Hauptwohnsitz.
Tja und für letzteres muss man sich am Hauptwohnsitz nunja überwiegend aufhalten, was, wenn man eigentlich in Indochina lebt überaus schwierig sein wird.
Gewerberechtlich .. nunja wenn die Freundin - als Angestellte des Betriebes - ihm die Bücher führt und die Rechnungen erstellt und verschickt kann das Gewerbe natürlich bei der Freundin angemeldet werden.
Wichtig ist dazu, dass das Gewerbe auch postalisch erreichbar sein muss, was er durch seine Freundin durchaus sicherstellen kann.
Fazit von mir
Melderechtlich nicht machbar wie geplant.
Gewerberechtlich durchaus möglich. (wenn auch mit Geschmäckle)
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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2
13.02.2018 09:31 |
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