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 Moin  

Das erste Problem ist das Melderecht.

Er kann in Deutschland nicht nur einen Nebenwohnsitz haben. Um in Deutschland einen Nebenwohnsitz zu haben braucht man in Deutschland auch einen Hauptwohnsitz.

Tja und für letzteres muss man sich am Hauptwohnsitz nunja überwiegend aufhalten, was, wenn man eigentlich in Indochina lebt überaus schwierig sein wird.

Gewerberechtlich .. nunja wenn die Freundin - als Angestellte des Betriebes - ihm die Bücher führt und die Rechnungen erstellt und verschickt kann das Gewerbe natürlich bei der Freundin angemeldet werden.

Wichtig ist dazu, dass das Gewerbe auch postalisch erreichbar sein muss, was er durch seine Freundin durchaus sicherstellen kann.

Fazit von mir
Melderechtlich nicht machbar wie geplant.
Gewerberechtlich durchaus möglich. (wenn auch mit Geschmäckle)



Gepostet am 13.02.2018 um 09:31 von:
Benutzer: Harsefeld
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108961#post108961


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