Forum-Gewerberecht

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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

[U]bei[/U] uns sprach ein Bürger vor, der in einer Woche mit dem Flugzeug nach Indochina will um dort zu leben. Trotzdem möchte er noch schnell ein Gewerbe anmelden. In der Wohnung lebt seine Freundin die Studentin ist. Ich habe die intime Frage gestellt, ob sie denn trotz der Entfernung ein Paar blieben und er bejahte diese Frage. Er wolle beim Einwohnermeldeamt angegeben, dass er dort noch einen Nebenwohnsitz habe.

[U]Inhaltlich[/U] möchte er "Beratung bei Online-Glücksspiel angeben". Er will ein paar Freunde beraten, wie und wo sie an die besten Boni kommen, die von den Internetkasinos immer wieder mal angeboten werden.

[U]Vermutlich[/U], und das hat er ja selbst berichtet, braucht er den Gewerbeschein nur, da er seine Beschäftigung als Beamter aufgegeben hat und die private Krankenkasse kann ihn nur weiterversichern, wenn er einen Gewerbeschein vorlegt. Die Versicherung gilt dann auch im fernen Osten.

[U]Erstes Fazit:[/U] Er will nur einen Gewerbeschein für die Krankenkasse ermogeln. Sinnvoller wäre natürlich, er würde einfach "Hausmeisterservice" anmelden, statt dieser abstrusen Beratung. Meine Fragen sind nun:
Kann diese Tätigkeit angemeldet werden, oder sprechen glückspielrechtliche Aspekte mit rein.
Soll ich akzeptieren, dass er eigentlich gar nicht in der BRD ist und nur alle paar Monate mal für vielleicht eine Woche in seiner Betriebsstätte ist?
Kann er das mit der Krankenkasse nicht sauberer und korrekter angehen? Klaro, gerade der letzte Punkt geht uns überhaupt nichts an.



Gepostet am 09.02.2018 um 12:24 von:
Benutzer: Jannes
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