Geheimakte Gesellschafter |
Jannes
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Geheimakte Gesellschafter |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
die Geschäftsführer einer juristischen Person sind uns ja immer bekannt, die Gesellschafter jedoch nicht.
Die Frage ist nur, dürfen wir sie kennen? Darf uns das Handelsregister diese Information geben?
Eine Mitarbeiterin unseres Handelsregisters ist sich nicht sicher, ob sie mir die Namen offiziell mitteilen darf.
Hintergrund meines Interesses ist, dass ich gegen eine UG einen Antrag auf Gewerbeuntersagung vorliegen habe. Der Geschäftsführer dieser UG führt aber noch eine weitere UG, sowie eine GmbH.
Vermutlich ist er bei allen dreien auch Gesellschafter. Genau weiß ich dies aber halt nicht.
Ich wollte jetzt die Gesellschafter darüber informieren, dass wenn gegen den Geschäftsführer der einen UG eine GU erfolgt ist, eigentlich automatisch die beiden anderen Firmen auch eine GU bekommen, da sie ja diesen höchstunzuverlässigen Geschäftsführer als "Angestellten" haben.
Ist doch irgendwie fair, oder?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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1
13.04.2017 14:14 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Bei einem GU- respektive Erlaubniswiderrufsverfahren kann die Frage, ob ein GF auch Gesellschafter ist, eine Rolle spielen. Ebenso, wenn es um den Verdacht von Strohmannkonstellationen geht. In solchen Fälle sehe ich ein begründetes Interesse an der Auskunft.
Darüber, dass wir uns in solchen Fällen auch an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wenden können oder sogar sollen, um Ihnen Gelegenheit zu geben einen anderen GF zu bestellen, habe ich noch nie nachgedacht.
Die Frage ist, ob ein Gesellschafter als Drittbetroffener gelten kann. Ich habe daran Zweifel. Es ist m. E. allein Aufgabe des GF die Gesellschafter entsprechend zu infoirmieren, so dass diese aktiv werden können.
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2
18.04.2017 09:10 |
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Solon
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Engelchen
Haudegen
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,
soweit ich das richtig verstehe ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen und die Unzuverlässigkeit damit auch noch nicht offiziell festgestellt (GU noch nicht ausgesprochen)!? Dann würde ich keine Informationen an andere Firmen/Gesellschafter herausgeben.
Im Vorfeld mal in den Raum zu stellen, dass "wahrscheinlich" eine Unzuverlässigkeit besteht um die anderen Firmen/Gesellschafter zu vorauseilendem Gehorsam zu animieren, könnte schon auch nach hinten losgehen... (sollen die anderen Firmen ihn schon jetzt freistellen, oder was genau soll mit einer solchen Info erreicht werden?).
Viele Grüße, Engelchen
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3
18.04.2017 11:35 |
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Jannes
Routinier
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Themenstarter
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
das mit dem "in dubio pro reo" und dem Datenschutz habe ich schlichtweg übersehen.
Aber trotzdem brauche ich noch die Unterstützung aller intelligenten Köpfe in diesem Forum für dieses wichtige Thema, für das ich nun den Thread Kettenreaktion bei der Gewerbeuntersagung gestartet habe.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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4
22.05.2017 15:06 |
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