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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

die Geschäftsführer einer juristischen Person sind uns ja immer bekannt, die Gesellschafter jedoch nicht.
Die Frage ist nur, dürfen wir sie kennen? Darf uns das Handelsregister diese Information geben?

Eine Mitarbeiterin unseres Handelsregisters ist sich nicht sicher, ob sie mir die Namen offiziell mitteilen darf.

Hintergrund meines Interesses ist, dass ich gegen eine UG einen Antrag auf Gewerbeuntersagung vorliegen habe. Der Geschäftsführer dieser UG führt aber noch eine weitere UG, sowie eine GmbH.
Vermutlich ist er bei allen dreien auch Gesellschafter. Genau weiß ich dies aber halt nicht.

Ich wollte jetzt die Gesellschafter darüber informieren, dass wenn gegen den Geschäftsführer der einen UG eine GU erfolgt ist, eigentlich automatisch die beiden anderen Firmen auch eine GU bekommen, da sie ja diesen höchstunzuverlässigen Geschäftsführer als "Angestellten" haben.
Ist doch irgendwie fair, oder?



Gepostet am 13.04.2017 um 14:14 von:
Benutzer: Jannes
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