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 Moin    Moin  ,

soweit ich das richtig verstehe ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen und die Unzuverlässigkeit damit auch noch nicht offiziell festgestellt (GU noch nicht ausgesprochen)!? Dann würde ich keine Informationen an andere Firmen/Gesellschafter herausgeben.

Im Vorfeld mal in den Raum zu stellen, dass "wahrscheinlich" eine Unzuverlässigkeit besteht um die anderen Firmen/Gesellschafter zu vorauseilendem Gehorsam zu animieren, könnte schon auch nach hinten losgehen... (sollen die anderen Firmen ihn schon jetzt freistellen, oder was genau soll mit einer solchen Info erreicht werden?).

Viele Grüße, Engelchen



Gepostet am 18.04.2017 um 11:35 von:
Benutzer: Engelchen
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