Gewerbeanmeldung von polnischen Staatsbürgern |
Sabine Küch
Eroberer
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Gewerbeanmeldung von polnischen Staatsbürgern |
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Ein fröhliches Hallo aus Hamm,
bei uns ist es derzeit der Fall, dass viele neuzugezogene polnische Staatsbürger in die Baubranche gehen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Scheinfirmen.
Dies war auch nicht so das Problem, weil diese ja ein Gewerbe ist.
Doch heute kamen gleich 2 polnische Frauen und wollten die Tätigkeit "Hilfsarbeiten wie z.B. Kellnerin, Putzfrau" anmelden. Hatte jemand schonein solches Problem? Es handelt sich hierbei ja eigentlich um kein Gewerbe. Wie kann man mit diesen Fällen verfahren??
Schöne Grüße aus dem noch sonnigen Hamm
Sabine Küch
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1
09.09.2005 12:54 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Wir hatten so etwas schon mal bei einer Kontrolle einer Gaststätte festgestellt.
Die Dame legte uns eine Gewerbeanmeldung vor mit der Tätigkeit "Servicekraft im gastronomischen Bereich". Dieses ist ja durchaus nach meinem Dafürhalten ein Gewerbe. Dieses Gewerbe kann Sie dann ganz legal in Deutschland ausüben, wohingegen Sie ja nicht unselbständig arbeiten darf.
Hier beginnt nun der Spagat den man machen muß. Die Anmeldung ablehnen kann ich eigentlich nicht. Auch polnische Staatsangehörige genießen den subsidiärer Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG, da Art. 12 GG ein sogenanntes "Deutschen-Grundrecht" ist.
Eine Scheinselbständigkeit kann man da leider nur schwer unterstellen. Wir haben die Daten der Dame an das Finanzamt weitergeleitet, mit der Bitte um Überprüfung, ob Sie mehrere Auftraggeber hat. Sollte Sie bei mehreren Gaststätten arbeiten, wäre es ja keine Scheinselbständigkeit. Arbeitet Sie nur bei einer Gaststätte ist es eine Scheinselbständigkeit, da Sie mit der Gewerbeanmeldung ja nur das Verbot umgeht, daß es Ihr verbietet eine unselbständige Tätigkeit wahrzunehmen.
So haben wir das gesehen, lassen uns aber gerne eines besseren belehren.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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2
13.09.2005 11:42 |
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Solon
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Sabine Küch
Eroberer
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Themenstarter
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Die Dame war jetzt hier und die Anmeldung wurde entgegen genommen.
Ob es sich hierbei wirklich um eine selbständige Tätigkeit oder nur um Scheinselbständigkeit
handelt muss sich noch herausstellen.
Wir leiten die Anmeldung auch immer sofort an das Finanzamt sowie an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter.
Schöne Grüße
aus Hamm
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3
13.09.2005 12:16 |
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