Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung von polnischen Staatsbürgern «

Wir hatten so etwas schon mal bei einer Kontrolle einer Gaststätte festgestellt.

Die Dame legte uns eine Gewerbeanmeldung vor mit der Tätigkeit "Servicekraft im gastronomischen Bereich". Dieses ist ja durchaus nach meinem Dafürhalten ein Gewerbe. Dieses Gewerbe kann Sie dann ganz legal in Deutschland ausüben, wohingegen Sie ja nicht unselbständig arbeiten darf.

Hier beginnt nun der Spagat den man machen muß. Die Anmeldung ablehnen kann ich eigentlich nicht. Auch polnische Staatsangehörige genießen den subsidiärer Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG, da Art. 12 GG ein sogenanntes "Deutschen-Grundrecht" ist.

Eine Scheinselbständigkeit kann man da leider nur schwer unterstellen. Wir haben die Daten der Dame an das Finanzamt weitergeleitet, mit der Bitte um Überprüfung, ob Sie mehrere Auftraggeber hat. Sollte Sie bei mehreren Gaststätten arbeiten, wäre es ja keine Scheinselbständigkeit. Arbeitet Sie nur bei einer Gaststätte ist es eine Scheinselbständigkeit, da Sie mit der Gewerbeanmeldung ja nur das Verbot umgeht, daß es Ihr verbietet eine unselbständige Tätigkeit wahrzunehmen.

So haben wir das gesehen, lassen uns aber gerne eines besseren belehren.



Gepostet am 13.09.2005 um 11:42 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
Der Original-Beitrag :
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