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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2016 Deutscher Bundestag - Finanzausschuss - Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulationen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2016 Deutscher Bundestag - Finanzausschuss - Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulationen 6 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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Till. Till. ist männlich
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RE: 2016-03-16 Deutscher Bundestag Drs. 18/7879 ANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

@gmg

Du solltest allerdings mal darauf hinweisen, wir befinden uns hier immerhin in einem Forum Spielrecht,
dass der überwiegende Teil dieser Kassenmanipulationen auch in anderen Branchen stattfindet!

Sind Dir als Steuerfahnder die Anteile der Kassenmanipulationen der verschiedenen Branchen bekannt?
Dann stelle sie bitte hier ein, sonst ensteht nämlich der Eindruck, die kommen alle aus der Automatenbranche!

So geht es nicht, so sollte man nicht posten/twittern!
21 17.03.2016 17:02 Till. ist offline E-Mail an Till. senden Beiträge von Till. suchen
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RE: 2016 Deutscher Bundestag - Finanzausschuss - Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulationen

Beitrag Nr. 1:

Zitat:
Original von gmg
Bei Geldspielgeräten handelt es sich ja auch um Kassen.
Bekanntlich können Geldspielgeräte auch manipuliert werden.
Grüße


Aktuelles Beispiel aus der Branche

Nicht alle in einer Branche hinterziehen Steuern.
Und eine Aufteilung der Kassenmanipulationen nach Branchen liegt nicht vor.


Grüße

__________________
gmg
22 17.03.2016 18:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Till. Till. ist männlich
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Wer stellt sich dem Einführen dieses Systems entgegen?
Kann man da mal einen Namen nennen oder immer nur um den heißen Brei reden und posten?
Her mit diesem verdammten System INSIKA !
Sind wir hier in Kolumbien?
23 18.03.2016 06:40 Till. ist offline E-Mail an Till. senden Beiträge von Till. suchen
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Dieser Mann hier.

Angeschrieben worden ist er.
Wohl bereits mehrfach.

Ein ausgeprägtes technisches Verständnis liegt bei ihm scheinbar nicht vor.
Sonst hätte er verstanden, dass INSIKA ein technologieoffenes System darstellt.
Und genau solch ein System fordert er....

Kopfkratz

PS.
....und sollte jemand ein Problem mit einem NAMEN haben, würde ich vorschlagen, wir nennen es nicht mehr INSIKA sondern "BAUGLEICHES".
Und solches BAUGLEICHES brauchen wir für alle Arten von Kassen in allen Branchen.

Grüße

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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 18.03.2016 07:20.

24 18.03.2016 07:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Immer wieder INSIKA

Ich habe da mal ein paar Fragen:
Warum eigentlich wird INSIKA immer wieder so gepusht? Warum, gmg, bringst du das Thema hier ins Gewerberechtsforum? Was gib's da besonderes? Datensicherung ist doch nun eine Allerweltstechnik.
Warum gib's keinen Autor zu den neuesten INSIKA-Statements? Wer oder was ist ADM e.V.? Wer steht dahinter und wer hat welche Interessen?

Wer kann aufklären?
25 18.03.2016 09:48 Hugo2002 ist offline Beiträge von Hugo2002 suchen
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RE: Immer wieder INSIKA

Heute legt das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vor.

Grüße

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26 18.03.2016 11:13 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Referentenentwurf

Gerade erst geschrieben, ist der Referentenentwurf des BMF vom 18. 03. 2016 für den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" mit dazugehöriger "Technischer Verordnung zur Durchführung des vg. Gesetzes" bereits "gelandet".

Grüße

Dateianhänge:
pdf 2016-03-18-referentenentwurf-KassenG.pdf (135,05 KB, 141 mal heruntergeladen)
pdf 2016-03-18-referentenentwurf-techn-VO-ka ssen.pdf (66,23 KB, 87 mal heruntergeladen)


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27 18.03.2016 13:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Referentenentwurf des BMF

Noch der erläuternde Text:


Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen


BMF, Mitteilung vom 18.03.2016


Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. März 2016 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie den Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht. Zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, z. B. Kassenaufzeichnungen, soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.

Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:
1.Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (keine Registrierkassenpflicht)
2.Einführung einer Kassen-Nachschau
3.Sanktionierung von Verstößen

Das Konzept ist technologieoffen, um den besonderen Verhältnissen verschiedenartiger Wirtschaftsbereiche Rechnung tragen zu können sowie zu gewährleisten, dass im Zuge technischer Innovationen Weiterentwicklungen erfolgen können.

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren.

Es soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese kann unangekündigt erfolgen und stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.

Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist.


Eigene Anmerkung:
Und nun geht es ab mit diesem Entwurf in die Verhandlungen mit den Bundesländern.
In Österreich wäre ALLES ANDERS.

Grüße

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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 19.03.2016 09:52.

28 19.03.2016 07:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Referentenentwurf des BMF - die erläuternde Skizze

Und dann wurde sogar noch eine Skizze zur Sache durch das BMF veröffentlicht.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
BMF Skizze.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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29 20.03.2016 11:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Referentenentwurf des BMF

Wenn man die beiden Referentenentwürfe richtig lesen will, benötigt man noch einige Zusatzinformationen des BSI.


Grüße

Dateianhänge:
pdf BSI-Gesetz.pdf (90 KB, 151 mal heruntergeladen)
pdf TR-Pruefstellen.pdf (806,19 KB, 466 mal heruntergeladen)


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30 20.03.2016 13:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Insika

Zitat:
Original von Hugo2002
Ich habe da mal ein paar Fragen:
Warum eigentlich wird INSIKA immer wieder so gepusht?


Ich finde INSIKA empfehlenswert.
Ich bin für DAS BESTE. Und das PREISWERTESTE. Und das SICHERSTE.
Deswegen beigefügt ein Plädoyer für das INSIKA Verfahren.

Grüße

Dateianhang:
pdf becker-kassenfuehrung-und-kryptografisch er-manipulationsschutz.pdf (154 KB, 125 mal heruntergeladen)


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31 20.03.2016 15:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Referentenentwurf des BMF

Zitat:
Original von gmg
Wenn man die beiden Referentenentwürfe richtig lesen will, benötigt man noch einige Zusatzinformationen des BSI.


Es fehlt noch der Hinweis auf die sog. BSIZertV.

Grüße

Dateianhang:
pdf BSIZertVerordnung.pdf (72,27 KB, 112 mal heruntergeladen)


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32 21.03.2016 09:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Insika

Zitat gmg:
"Ich finde INSIKA empfehlenswert.
Ich bin für DAS BESTE. Und das PREISWERTESTE. Und das SICHERSTE."

Und so sieht man es im Gesetzentwurf (Zitat):
"Allerdings entspricht die INSIKA-Smartcard derzeit nicht den europäischen Sicherheitsan­forderungen. Das Konzept ist zudem hinsichtlich der Smartcardvergabe und der Verwal­tung der Smartcards im Unternehmen aufwändig. Weiterhin birgt das Konzept nicht uner­hebliche rechtliche Risiken und Kosten hinsichtlich der Einbindung der autorisierten Stelle, der technischen Umsetzung der Schnittstelle zwischen der autorisierten Stelle und dem Bundeszentralamt für Steuern und der Weiterentwicklung der Profile durch die Finanz­verwaltung. Das INSIKA-Konzept ist kostenintensiver für die Wirtschaft als das Zertifizierungsverfahren. ... Hinsichtlich der Belegkontrollen durch Kunden bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, da diese Kontrolle grundsätzlich der hoheitlichen Verwaltung unterliegt."

Wie passt das zusammen?

Im Übrigen sind alle anderen Fragen unbeantwortet.
33 21.03.2016 10:53 Hugo2002 ist offline Beiträge von Hugo2002 suchen
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Insika

Gar nicht.

Das nennt man Meinungsvielfalt.


Grüße

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34 21.03.2016 17:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat Wiki:

Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur, die von einer durch eine autorisierte zentrale Stelle ausgegebenen Smartcard erzeugt wird. Die mit der Signatur geschützten Daten können nicht unerkannt verändert werden. Bei einer Manipulation oder beim vollständigen Verlust der Daten ist durch Summenspeicher auf der Smartcard eine Ermittlung der einmal signierten Gesamtumsätze möglich. Die Lösung erfordert keine wesentlichen technischen Auflagen für Registrierkassen bzw. Taxameter und in Folge auch keine Bauartzulassung oder Zertifizierung. Das System wurde so konzipiert, dass es möglichst einfach und preiswert integriert werden kann und möglichst wenige Eingriffe in den Markt bedingt. Das Funktionsprinzip von INSIKA soll auch den Einsatz von aufwendigen Manipulationsverfahren wie Zapper-Software verhindern. Im Unterschied zur aktuellen rechtlichen und technischen Situation könnte ein Steuerpflichtiger die formale Korrektheit seiner Kassendaten erstmals beweisen.

Zitat Ende

Wüsste eigentlich nicht, was gegen INSIKA sprechen könnte.
Grade der letzte Satz im Zitat gefällt mir gut.
Man kennt natürlich die Autoren nicht, allerdings werden die Beiträge geprüft.
35 22.03.2016 13:02 Till. ist offline E-Mail an Till. senden Beiträge von Till. suchen
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2016-04-10 INSIKA in der Sendung Funkstreifzug auf B5aktuell

Der Radiobericht über den Betrug mit Ladenkassen bzw. Insika wird voraussichtlich am Sonntag, den 10. April, 2016 in der Sendung Funkstreifzug auf B5aktuell laufen. Ausgestrahlt wird die Sendung um 9:15 und um 12:15.

Grüße

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36 05.04.2016 08:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-03-29 Analyse des Referentenentwurfes des BMF

Nunmehr steht auch eine Analyse des Referentenentwurfs eines "Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vom 18. März 2016 des INSIKA-ADM e. V. (Anwendervereinigung Dezentrale Mess-Systeme) zur Verfügung.

Es wird u. a. auf "Ungereimtheiten" im Referentenentwurf hingewiesen.

Grüße

Dateianhang:
pdf 2016-03-29 INSIKA Analyse_Referentenentwurf_D.pdf (224 KB, 164 mal heruntergeladen)


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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.04.2016 11:25.

37 05.04.2016 11:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Immer wieder INSIKA

Zitat:
Original von gmg
Heute legt das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vor.

Grüße


Es müssen "Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt". Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und jedem Spieler die gleichen Chancen eröffnen. Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten dürfen "zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen". Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, "sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren".



pg.
38 07.04.2016 10:51 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Was ist denn ein "fester Gegenwert" wenn es keine Punkte mehr gibt Weißnicht
39 08.04.2016 17:58 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Zitat:
Original von Rooobert
Was ist denn ein "fester Gegenwert" wenn es keine Punkte mehr gibt Weißnicht


z. B. Risikobegrenzung?

Grüße

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40 09.04.2016 18:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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