2016 Deutscher Bundestag - Finanzausschuss - Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulationen |
Till.
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RE: 2016-03-16 Deutscher Bundestag Drs. 18/7879 ANTRAG der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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@gmg
Du solltest allerdings mal darauf hinweisen, wir befinden uns hier immerhin in einem Forum Spielrecht,
dass der überwiegende Teil dieser Kassenmanipulationen auch in anderen Branchen stattfindet!
Sind Dir als Steuerfahnder die Anteile der Kassenmanipulationen der verschiedenen Branchen bekannt?
Dann stelle sie bitte hier ein, sonst ensteht nämlich der Eindruck, die kommen alle aus der Automatenbranche!
So geht es nicht, so sollte man nicht posten/twittern!
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21
17.03.2016 17:02 |
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Solon
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gmg
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RE: 2016 Deutscher Bundestag - Finanzausschuss - Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulationen |
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Beitrag Nr. 1:
Zitat: |
Original von gmg
Bei Geldspielgeräten handelt es sich ja auch um Kassen.
Bekanntlich können Geldspielgeräte auch manipuliert werden.
Grüße |
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Aktuelles Beispiel aus der Branche
Nicht alle in einer Branche hinterziehen Steuern.
Und eine Aufteilung der Kassenmanipulationen nach Branchen liegt nicht vor.
Grüße
__________________ gmg
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22
17.03.2016 18:30 |
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Solon
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Till.
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Wer stellt sich dem Einführen dieses Systems entgegen?
Kann man da mal einen Namen nennen oder immer nur um den heißen Brei reden und posten?
Her mit diesem verdammten System INSIKA !
Sind wir hier in Kolumbien?
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23
18.03.2016 06:40 |
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Hugo2002
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Ich habe da mal ein paar Fragen:
Warum eigentlich wird INSIKA immer wieder so gepusht? Warum, gmg, bringst du das Thema hier ins Gewerberechtsforum? Was gib's da besonderes? Datensicherung ist doch nun eine Allerweltstechnik.
Warum gib's keinen Autor zu den neuesten INSIKA-Statements? Wer oder was ist ADM e.V.? Wer steht dahinter und wer hat welche Interessen?
Wer kann aufklären?
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25
18.03.2016 09:48 |
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gmg
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Heute legt das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vor.
Grüße
__________________ gmg
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26
18.03.2016 11:13 |
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gmg
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Gerade erst geschrieben, ist der Referentenentwurf des BMF vom 18. 03. 2016 für den Entwurf eines "Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" mit dazugehöriger "Technischer Verordnung zur Durchführung des vg. Gesetzes" bereits "gelandet".
Grüße
__________________ gmg
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27
18.03.2016 13:49 |
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gmg
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Referentenentwurf des BMF |
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Wenn man die beiden Referentenentwürfe richtig lesen will, benötigt man noch einige Zusatzinformationen des BSI.
Grüße
__________________ gmg
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30
20.03.2016 13:30 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Hugo2002
Ich habe da mal ein paar Fragen:
Warum eigentlich wird INSIKA immer wieder so gepusht? |
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Ich finde INSIKA empfehlenswert.
Ich bin für DAS BESTE. Und das PREISWERTESTE. Und das SICHERSTE.
Deswegen beigefügt ein Plädoyer für das INSIKA Verfahren.
Grüße
__________________ gmg
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31
20.03.2016 15:15 |
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gmg
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Referentenentwurf des BMF |
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Zitat: |
Original von gmg
Wenn man die beiden Referentenentwürfe richtig lesen will, benötigt man noch einige Zusatzinformationen des BSI.
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Es fehlt noch der Hinweis auf die sog. BSIZertV.
Grüße
__________________ gmg
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32
21.03.2016 09:16 |
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Hugo2002
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Zitat gmg:
"Ich finde INSIKA empfehlenswert.
Ich bin für DAS BESTE. Und das PREISWERTESTE. Und das SICHERSTE."
Und so sieht man es im Gesetzentwurf (Zitat):
"Allerdings entspricht die INSIKA-Smartcard derzeit nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen. Das Konzept ist zudem hinsichtlich der Smartcardvergabe und der Verwaltung der Smartcards im Unternehmen aufwändig. Weiterhin birgt das Konzept nicht unerhebliche rechtliche Risiken und Kosten hinsichtlich der Einbindung der autorisierten Stelle, der technischen Umsetzung der Schnittstelle zwischen der autorisierten Stelle und dem Bundeszentralamt für Steuern und der Weiterentwicklung der Profile durch die Finanzverwaltung. Das INSIKA-Konzept ist kostenintensiver für die Wirtschaft als das Zertifizierungsverfahren. ... Hinsichtlich der Belegkontrollen durch Kunden bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, da diese Kontrolle grundsätzlich der hoheitlichen Verwaltung unterliegt."
Wie passt das zusammen?
Im Übrigen sind alle anderen Fragen unbeantwortet.
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33
21.03.2016 10:53 |
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gmg
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Gar nicht.
Das nennt man Meinungsvielfalt.
Grüße
__________________ gmg
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34
21.03.2016 17:39 |
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Till.
Mitglied
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Zitat Wiki:
Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur, die von einer durch eine autorisierte zentrale Stelle ausgegebenen Smartcard erzeugt wird. Die mit der Signatur geschützten Daten können nicht unerkannt verändert werden. Bei einer Manipulation oder beim vollständigen Verlust der Daten ist durch Summenspeicher auf der Smartcard eine Ermittlung der einmal signierten Gesamtumsätze möglich. Die Lösung erfordert keine wesentlichen technischen Auflagen für Registrierkassen bzw. Taxameter und in Folge auch keine Bauartzulassung oder Zertifizierung. Das System wurde so konzipiert, dass es möglichst einfach und preiswert integriert werden kann und möglichst wenige Eingriffe in den Markt bedingt. Das Funktionsprinzip von INSIKA soll auch den Einsatz von aufwendigen Manipulationsverfahren wie Zapper-Software verhindern. Im Unterschied zur aktuellen rechtlichen und technischen Situation könnte ein Steuerpflichtiger die formale Korrektheit seiner Kassendaten erstmals beweisen.
Zitat Ende
Wüsste eigentlich nicht, was gegen INSIKA sprechen könnte.
Grade der letzte Satz im Zitat gefällt mir gut.
Man kennt natürlich die Autoren nicht, allerdings werden die Beiträge geprüft.
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35
22.03.2016 13:02 |
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gmg
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2016-04-10 INSIKA in der Sendung Funkstreifzug auf B5aktuell |
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Der Radiobericht über den Betrug mit Ladenkassen bzw. Insika wird voraussichtlich am Sonntag, den 10. April, 2016 in der Sendung Funkstreifzug auf B5aktuell laufen. Ausgestrahlt wird die Sendung um 9:15 und um 12:15.
Grüße
__________________ gmg
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36
05.04.2016 08:57 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Heute legt das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vor.
Grüße |
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Es müssen "Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 20 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt". Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein und jedem Spieler die gleichen Chancen eröffnen. Die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten dürfen "zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen". Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, "sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte für steuerliche Erhebungen zu dokumentieren".
pg.
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38
07.04.2016 10:51 |
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Rooobert
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Was ist denn ein "fester Gegenwert" wenn es keine Punkte mehr gibt
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39
08.04.2016 17:58 |
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gmg
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Zitat: |
Original von Rooobert
Was ist denn ein "fester Gegenwert" wenn es keine Punkte mehr gibt
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z. B. Risikobegrenzung?
Grüße
__________________ gmg
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40
09.04.2016 18:10 |
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