räubertochter
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.711.813
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Erlangen hat ein Konzept zu Spielhallen |
|
Die sogenannten „Vergnügungsstätten“ und speziell die Spielhallen schießen landauf, landab wie Pilze aus dem Boden. Dieser Boom ist an Erlangen nicht vorbei gegangen. Damit diese Entwicklung aber nicht überhand nimmt und unkontrolliert aus dem Ruder läuft, haben die Stadtoberen nun ein Konzept entworfen, mit dem man solchen „städtebaulichen Fehlentwicklungen“ vorbeugen möchte.
In der Hugenottenstadt gibt es derzeit 31 Spielhallenkonzessionen an 13 verschiedenen Standorten, zudem noch fünf Diskotheken und drei Wettbüros. Das alles läuft — ganz in planungsrechtlichem Sinne — unter „Vergnügungsstätten“. Anfragen für weitere solcher Etablissements liegen der Stadt bereits vor.
Da nicht unbedingt großer Jubel zu erwarten ist, wenn bekannt wird, dass demnächst in der Nachbarschaft eine neue Spielhalle ihre Türen öffnet, will die Stadt möglichen Konflikten zuvor kommen und die Ansiedlung dieser „Vergnügungsstätten“ fortan „gesamtstädtisch steuern“ und in „verträglicher Weise“ lenken. Das erklärte Mittel dazu nennt sich „Vergnügungsstättenkonzept“.
Diese angepeilte und sehr gewollte Lenkung des Ganzen wird demnach allein übers Baurecht sowie über die Änderung von bestimmten Baurichtlinien erfolgen, so dass solche Stätten inklusive der „Spielhöllen“ am Ende nur noch in „ausgewählten und städtebaulich geeigneten Teilräumen“ zu finden sind, wie es leicht sperrig formuliert wurde. Und dieses ausgeklügelte„Standortkonzept“ zielt ganz bewusst auf eine „deutliche Einschränkung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten“ ab. Anders gesagt: Eine Situation wie die gegenwärtige soll künftig ausgeschlossen sein.
Solchen Spielhallen von vornherein die rote Karte zu zeigen und sie außen vor zu halten, ist „rechtlich nicht haltbar“, wie es im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hieß. Das wäre schlicht eine „unzulässige Verhinderungsplanung“. Da müssen andere Mittel greifen, wie eben jenes „Vergnügungsstättenkonzept“. Damit sollen künftig diese Stätten in „geeignete, städtebaulich verträgliche Teilräume“, in sogenannte „Toleranzgebiete“ verbannt und geduldet werden.
„Unsensible Nutzung“
Unter „Toleranzgebiete“ verstehen die Stadtoberen „ausgewählt gewerbliche Standorte“, die verkehrsmäßig gut zu erreichen sind, und wo aufgrund der „vornehmlich unsensiblen Nutzung“ wenig Konflikte zu befürchten sind. Einige solcher Bereiche sind bereits ausgespäht und in einem Standortkonzept fein umrissen.
Allerdings finden sich im Stadtgebiet auch etliche Gewerbebereiche, die für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wiederum überhaupt nicht geeignet sind — allen voran solche, die von Wohngebieten umschlossen sind. Oder wieder andere, die in gewisser Weise Aushängeschilder für die Stadt sind, beziehungsweise der regionalen wie überregionalen Profilierung Erlangens als Gewerbe- und Wirtschaftsstandort dienen. Der Röthelheimpark, das Forschungszentrum oder auch Tennenlohe stehen hier ganz oben auf der Liste.
„Toleranzgebiete“ mit bestimmten Einschränkungen finden sich im Stadtzentrum in Abschnitten entlang der Nürnberger Straße, unter anderem im Nahbereich des Rathausplatzes. Die eingeschränkte Toleranz lässt dort keinerlei Vergnügungsstätten im Erdgeschoss zu und akzeptiert sie — laut Standortkonzept — lediglich in den oberen Stockwerken.
Reine Wohngebiete
„Keine Toleranz“ gibt es dagegen in eher dörflich geprägten und reinen Wohngebieten oder auch in jenen Bereichen der Innenstadt, die man demnächst gründlich aufhübschen und sanieren möchte — wie zum Beispiel die Bismarckstraße und den Lorlebergplatz. Das liefe dieser politisch gewollten Aufwertung des Bereichs völlig zuwider.
http://www.nordbayern.de/region/erlangen...allen-1.4586766
|
|
1
17.08.2015 09:26 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
schindel
Haudegen
Dabei seit: 26.07.2011
Beiträge: 692
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.227.856
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Da bin ich ja mal gespannt: Diese "Vergnügungsstätten" bedeuten doch für die Stadt auch ne Menge Gewerbesteuer, zumindest wohl in der Summe mehr, als mancher Global-Player in Erlangen an den Kämmerer überweist. Will man den bereits etablierten Spielhallen die Konzession entziehen oder umsiedeln ? Wenn nein, dann nützt das ganze Konzept wohl recht wenig ...
|
|
1
28.08.2015 07:30 |
|
|
Solon
|
|
|
|
tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.495.316
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Warum wurden überhaupt so viele Hallen genehmigt ?
|
|
1
28.08.2015 10:27 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 62.911 | Views gestern: 384.399 | Views gesamt: 893.361.176
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|