Universelle Prozentsatzkarte - Gab es dazu bereits Prüfungen? |
Meike
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Universelle Prozentsatzkarte - Gab es dazu bereits Prüfungen? |
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Hallo zusammen,
für die Techniker unter Euch ist dies sicherlich ein "alter Hut" und aus dem ff bekannt.
Ich hatte die Anweisung zum Installieren und Konfigurieren von universellen Prozentsatzkarten für Coolfire 2Selektoren aus dem Internet erst dank des google-Übersetzungsprogramms russisch-deutsch, verstehen können.
Frage: Wurden diese "Prozentsatzkarten" schon mal dem Kartellamt vorgestellt? - Vor einigen Jahren gab es doch bereits Anzeigen beim Kartellamt - was ist daraus geworden, d.h. wurden diese Möglichkeiten dabei mit geprüft?
Antworten auch gerne per PN.
VG
Meike
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1
14.07.2015 08:33 |
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Solon
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
offensichtlich kannte ich nicht alleine dieses kleine Bauteil nicht,
da ich von einigen auf den Internetlink angesprochen wurde,
stelle ich diesen natürlich auch gerne hier im Forum ein.
http://www.microsofttranslator.com/bv.as...lectors%2Fi3%2F
Ich bin davon ausgegangen, da hier jahrelang über die AQ heftig diskutiert wurde, dass den "alten" Aufstellern und den Technikern, die hier Mitglied im Forum sind, die Bauteile bekannt sind.
VG
Meike |
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forderung an die hersteller !
keine offenen schnittstellen (usb u.a.) mehr in spielgeräten !
staatliches verbot
ptb kontrollmodul
pg.
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3
18.07.2015 09:28 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
nun die rechtlichen Vorschriften sind da
http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__13.html
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
§ 13
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
10.
Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
11.
Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann.
-----------------------Gesetze müssen einfach nur eingehalten werden!!----------------
VG
Meike
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4
19.07.2015 06:55 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo pg,
nun die rechtlichen Vorschriften sind da
http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__13.html
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV)
§ 13
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
10.
Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
11.
Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann.
-----------------------Gesetze müssen einfach nur eingehalten werden!!----------------
VG
Meike |
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an die PTB
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5
19.07.2015 09:00 |
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Rooobert
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Das hat doch mit deutschen Gsg nichts zu tun, was in Russischen Casinos abgeht
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6
19.07.2015 17:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Robert,
welche "russischen Casinos" meinst Du?
Hast Du nähere Infos dazu, in welche Automaten sich diese Prozentsatzkarten einbauen lassen oder wie habe ich Deinen Beitrag zu verstehen?
VG
Meike
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7
20.07.2015 21:39 |
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gelroy
Foren As
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Du glaubst jetzt aber nicht ernsthaft, das man das Teil z.B. in einen Superstar aus dem Hause Löwen steckt und damit die Quote manipulieren kann??
Wenn dem so ist, kann ich Dich wahrhaftig nicht mehr ernst nehmen!
Oder soll hier nur Stimmung gegen oder für was auch immer gemacht werden?
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8
20.07.2015 22:33 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gelroy,
"glauben" gehört in die Kirche!
Frage: Hattest Du nun für Robert geantwortet?
VG
Meike
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9
21.07.2015 07:28 |
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NUK-Harburg
Foren As
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Diese Prozentselektoren sind für den internationalen casino markt entwickelt worden und funktionieren nicht in deutschen GSG .
Natürlich gibt es in russland casinos und zwar nicht nur in den dafür ausgewiesenen glückspielzonen.
Anders als für gewerbliche automatenaufsteller in D. gibt es in den meisten "staatlichen" spielbanken vieler länder keinerlei rechtsvorschriften was die auszahlquoten usw. angeht.
Aber auch in D. Ist es sache der betreiber einer "staatlichen" spielbank, welche quoten oder software versionen in den teilweise 25 jahre alten maschinen genutzt werden . Es gibt ja keinerlei prüfungen wie zb. ein geräte -tüv ode gar sonstige vorschriften.
Wenn also nicht alle maschinen auf 95 % AQ laufen sondern auf nur auf 75 % , dann ist das kein vergehen sondern sache der geschäftsleitung. Ob die gäste das dann merken werden und evtl fernbleiben ist eine andere frage.
Auch wird es in zukunft kein in sich geschlossenes GSG ohne schnittstellen geben können und es ist auch nicht notwendig, da es immer andere möglichkeiten der manipulation von hard und software gibt.
Nuk
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10
21.07.2015 07:51 |
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petergaukler
Kaiser
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hi
wie kommst du gerade auf den superstar ?
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11
21.07.2015 08:55 |
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malexx
Mitglied
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RE: Universelle Prozentsatzkarte - Gab es dazu bereits Prüfungen? |
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Hallo Meike, ich habe das Gefühl, dass die Glückspielgegner paranoid werden... Sorry...
[quote]Original von Meike
für die Techniker unter Euch ist dies sicherlich ein "alter Hut" und aus dem ff bekannt.
Du unterstellst hier den deutschen Betereibern und Technikern, dass diese die Technik kennen und auch anwenden! Dabei hast Du nicht darüber nachgedacht, dass der russische Glücksspielmarkt anders geregelt ist und dort evtl. andere Regeln herrschen. Wenn überhaupt welche Regeln...
Ich hatte die Anweisung zum Installieren und Konfigurieren von universellen Prozentsatzkarten für Coolfire 2Selektoren aus dem Internet erst dank des google-Übersetzungsprogramms russisch-deutsch, verstehen können.
Diese Platine wird für Geräte wie Multi-Gaminator, Cobra, MegaKatok, HotSpot, HotSpot Platinum, Games4Y angeboten. Ich kenne diese Geräte nicht. Hast Du schon mal diese Geräte in Deutschland gesehen?
Frage: Wurden diese "Prozentsatzkarten" schon mal dem Kartellamt vorgestellt? - Vor einigen Jahren gab es doch bereits Anzeigen beim Kartellamt - was ist daraus geworden, d.h. wurden diese Möglichkeiten dabei mit geprüft?
In Amerika werden Waffen frei Verkauft. Hast Du schon mal bei den deutschen Behörden nachgefragt, ob das so in Ordnung ist?
Nichts für ungut, aber langsam nervt es, dass auch nur eine info aus dem Internet, die noch nicht mal für den deutschen Markt bestimmt ist, breitgetreten wird und alle Betreiber sofort verdächtigt werden. Schaue lieber in den staatlichen Spielbanken nach...
Gruß
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21.07.2015 10:23 |
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gelroy
Foren As
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Zitat: |
Original von petergaukler
hi
wie kommst du gerade auf den superstar ?
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und was soll diese Antwort mit diesem smiley?
Es steht ein z.B. davor! Es hätte jedes Löwen GSG mit coolfire genannt werden können ... Star .. Gaminator ..etc.
funktioniert aber in keinem deutschen GSG, zumindest in korrekter Primärauftsellung mit laufender Zulassung.
Mag bei dubiosen Geräten in Kulturvereinen anders aussehen, aber dort ist ja wohl eh egal welche Quote die haben
Und Meike, auch hier hätte mal wieder ein "Ok, sorry, da habe ich mich wohl geirrt" mehr gebracht als der alberne Kirchenspruch.
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21.07.2015 10:26 |
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Rooobert
Routinier
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"Ok, sorry, da habe ich mich wohl geirrt"
Das wirst du wohl nie lesen von einer verbohrten
Naja egal, muss erstmal meine Sunseeker volltanken, dank solcher Extremisten ist der Sprit sehr billig geworden
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30.07.2015 18:46 |
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J. Schneider
Grünschnabel
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RE: Universelle Prozentsatzkarte - Gab es dazu bereits Prüfungen? |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
für die Techniker unter Euch ist dies sicherlich ein "alter Hut" und aus dem ff bekannt.
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Antworten auch gerne per PN.
VG
Meike |
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Maike, können Sie das vielleicht noch aufklären?`Denn Sie sprechen ja von Anzeigen die beim Kartellamt erstattet wurden und fragen, was aus ihnen geworden ist. Ich gehe davon aus, dass diese Anzeigen einen konkreten Bezug zu Prozentkarten und Geldspielgeräten aufweisen. Also ist der Vorwurf doch nicht so aus der Luft gegriffen?
Und ich bin gerade unsicher- aber wenn Sie sich mit der gesamten Materie beruflich als Polizeibeamtin auseinandersetzen, dürfen Sie sich dann eigentlich in diesem Forum frei äussern, vollkommen ohne Weisungsbindung? Ich möchte Sie mit dieser Frage nicht provozieren oder diskreditieren, besonders weil ich Ihre Beiträge als sehr gehaltvoll erachte. Zumindest ist das mein erster Eindruck. Nichts desto trotz würde mich sehr interessieren, inwiefern sich die Weisungsgebundenheit auch auf Ihre Aktivität in diesem Forum erstreckt.
Ansonsten freue ich mich sehr auf dieses Forum gestoßen zu sein!!
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04.08.2015 23:30 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo J.Schneider,
willkommen im Forum.
Da Du Dich hier nicht vorgestellt hast, ist mir Dein beruflicher Hintergrund nicht bekannt, daher verkürzt: Nicht jeder Polizeibeamte in Deutschland regelt in Altona die Verkehrsführung und ebenso wenig ist er in allen Lebenslagen 24 Stunden am Tag "weisungsgebunden".
Hallo zusammen,
auch ich musste erst im Rahmen einer Anzeigenerstattung Mitte 2011, welche ich privat freundlicher Weise zum Lesen erhielt, erfahren, wie bei Anzeigenerstattungen nach GWB gearbeitet wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
Die Anzeige wurde von einem noch nie öffentlich in Erscheinung getreten Gewerbetreibenden erstattet "bezüglich der bei Geldspielgeräten vom Werk eingestellten/programmierten "Auszahlquote".
Dank des Forums gibt es nicht nur öffentliche Schreiber, sondern auch viele Sachkundige, die andere Wege gehen.
Als ich in der Antwort des Bundeskartellamts, 6. Beschlussabteilung, Der Berichterstatter, lesen musste
".........Vor allem unter Berücksichtigung der derzeit hohen Verfahrensbelastung der Abteilung wird daher von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen................Es bleibt Ihnen unbenommen, die kartellrechtliche Zulässigkeit.................... auf dem Zivilrechtsweg gem. §33 Abs.1 GWB überprüfen zu lassen.
mfG
musste ich stark schlucken.
Ein "Sorry" bekommt man in dem Moment von mir, wenn ich mich für etwas zu entschuldigen habe. - Sehe ich hier nicht. Da ich kein Techniker bin, kenne ich natürlich nicht alle Bauteile. Da ich mich aber seit Jahren immer wieder mit Technikern und SV unterhalte, weiß ich natürlich, dass man auch Dinge aus dem Ausland kaufen und einbauen kann.
Ob etwas tatsächlich getan wird/wurde, steht doch nicht zur Diskussion, sondern nur die Möglichkeiten. Und Möglichkeiten außerhalb der "Spielregeln" gilt es nach m.E. unmöglich zu machen.
Wie die langjährigen Begleiter dieses Themas und des Forums wissen,
sind manche Dinge nicht nachweisbar, weil die Technischen Voraussetzungen der Nachweisbarkeit und der Manipulationsfestigkeit bis heute nicht im ausreichenden Maß vorhanden sind.
VG
Meike
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16
11.08.2015 05:28 |
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Meike
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Hallo zusammen,
danke für die Fachinformationen, die ich privat zum Lesen erhalte.
Sorry, wenn ich nicht immer zeitnah reagiere. - Bis Ende September bin ich zeitlich extrem eingebunden.
VG
Meike
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17
19.08.2015 06:14 |
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