Gewerbemeldung durch abberufenen Gesellschafter |
Higgy
Jungspund
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Gewerbemeldung durch abberufenen Gesellschafter |
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Guten Morgen!
Der alleinige geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH hat bei mir sein Gewerbe abgemeldet, obgleich (wie sich erst später herausstellte) er gar kein Gewerbetreibender mehr war.
Zwischenzeitlich war er (wissentlich) durch notariellen Gesellschaftervertrag abberufen worden und ein neuer Geschäftsführer bestellt, welcher die Gesellschaft demnach fortführt (ist allerdings im Handelsregister noch nicht vermerkt).
Wie ist mit der vorliegenden Gewerbeanzeige zu verfahren und kann der Anzeigende in irgendeiner Form belangt werden?!?
Herzlichen Dank für Eure Einschätzung!
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16.04.2015 10:23 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
der Geschäftsführer einer GmbH ist nie Gewerbetreibender. Das ist immer die juristische Person.
Ob er nach seiner Abberufung bis zur Änderung im Handelsregister noch wirksame Willenserklärungen für die GmbH abgeben kann, könnte sich aus dem GmbHG ergeben. Ich würde aber vermuten, dass hier der Beschluss der Gesellschafterversammlung maßgeblich ist.
Wenn der neue Geschäftsführer bekannt ist, würde ich mir die Abmeldung durch ihn bestätigen lassen, da er im Falle der tatsächlichen Betriebsaufgabe zu dem angegebenen Zeitpunkt ja eine gleichlautende Anzeige hätte erstatten müssen.
Wenn nicht, müßte er m.E. wieder anmelden. Dafür zusätzlich entstehende Gebühren könnte er sich wohl privatrechtlich von dem unbefugten Anzeigenerstatter wiederholen.
Regina Runge
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16.04.2015 10:39 |
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