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Zum Ende der Seite springen alles Bäcker oder was...?
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ordnungsarnd   Zeige ordnungsarnd auf Karte ordnungsarnd ist männlich
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geschockt alles Bäcker oder was...?


[denk]...ist...ist die Einschätzung richtgi oder falsch..

..Rücksprache mit IHK und Handwerkskammer ergab folgende unstrittige
Einschätzung:
Ein Gastronomiebetrieb (Gaststätte, Cafe) kann im Rahmen seiner Tätigkeit handwerkstypische Produkte (Kuchen, Torten) herstellen und an seine Gäste zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen (Sitzgelegenheiten). Dies stellt keine handwerkliche Tätigkeit und erfordert daher keine Ausbildung im Handwerk. Es liegt ebenfalls kein Handwerk vor, wenn die selbst hergestellten Erzeugnisse im Rahmen einer untergeordneten Tätigkeit zur Mitnahme nach hause verkauft oder ausgeliefert werden.

Von einem Handwerk ist jedoch auszugehen, falls der Verkauf zur Mitnahme nach hause und die Auslieferung zusammen 50% des Umsatzes des gesamtbetriebes erreichen oder überschreiten. In diesem Fall sind die Voraussetzungen für einen handwerksbetrieb zu erfüllen (Rolleneintragung).

Danke Applaus

Aufruf
1 22.11.2006 12:42 ordnungsarnd ist offline E-Mail an ordnungsarnd senden Homepage von ordnungsarnd Beiträge von ordnungsarnd suchen
Solon
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Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
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RE: alles Bäcker oder was...?

Kopfkratz ?????

Ich verstehe das Problem jetzt nicht so ganz. Worauf wollen Sie hinaus?

Zitat"ist die Einschätzung richtgi oder falsch.."
und dann:

Zitat"Rücksprache mit IHK und Handwerkskammer ergab folgende unstrittige Einschätzung:"

Wenn die Einschätzung unstrittig ist, brauchen wir doch gar nicht mehr darüber zu diskutieren, ob sie richtig oder falsch ist - dann ist sie doch richtig !?

Sonnige Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
2 22.11.2006 14:01 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Solon
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ordnungsarnd   Zeige ordnungsarnd auf Karte ordnungsarnd ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von ordnungsarnd


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...
nicht alle Einschätzungen die HWK und IHK vertreten müssen unbedingt richtig sein. Lassen wir mal das "unstrittig" weg.
Ich kann die Auffassung nicht teilen, bzw. melde hierzu meine Bedenken an. Dass ein Bäcker, der zu 50% seiner Waren, diese an Ort und Stelle zum Verzehr verkauft, keinen Meistertitel mehr benötigt, halte ich für nicht richtig.......
3 22.11.2006 14:19 ordnungsarnd ist offline E-Mail an ordnungsarnd senden Homepage von ordnungsarnd Beiträge von ordnungsarnd suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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das wäre mir völlig egal, wer eingetragen wird und wer nicht habe ich doch nicht zu beurteilen, sondern die HwK.
Außerdem ist der Bäcker ja Wirt und nicht Bäcker und verkauft nur nebenbei Kuchen oder was? Aus dieser Diskussion würde ich mich schön raushalten. Gibt es ein konkretes Problem - HwK nach Eintragungspflicht befragen und das dann als gegeben betrachten, gut is!

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
4 22.11.2006 14:50 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
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Ich kann nicht behaupten, dass ich die Problemschilderung jetzt wirklich vollständig verstehe, da Sie vorher von Gastronomie redeten und jetzt auf einmal von Bäckern.

Ich versuche mich mal dem Problem zu nähern.

In meiner Handwerksordnung in der Gesetzessammlung steht "Bäcker" und auch "Konditor" nach wie vor als zulassungspflichtiges Handwerk.

Ich kenne jetzt die genaue Auskunft, die Ihnen IHK und Handwerkskammer gegeben haben, nicht, gehe aber mal davon aus, dass der Gewerbebetrieb als solcher, also die Haupttätigkeit zugrundegelegt wird.

Der Gastronom hat das Verabreichen des Kuchens zum Verzehr an Ort und Stelle und den Verkauf zum Mitnehmen nur als "Nebentätigkeit".

Der Bäcker beschäftigt sich aber ausschließlich mit diesen Dingen.

Da die Handwerksordnung nach wie vor von einem zulassungspflichtigen Handwerk spricht, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bäcker unter diese Ausnahme fällt, wenn er 50 % dieser Waren zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft. (Genaugenommen kann ich mir auch nicht vorstellen, wie er überhaupt über die 50 % kommt, da der Sinn einer Bäckerei doch gerade im Verkauf der Waren zum mitnehmen besteht.)

Wie auch immer - dies ist ein Problem, welches die beiden Kammern dann mit dem Gewerbetreibenden lösen müssen und nicht unser Problem. Wir haben die Anzeige entgegenzunehmen und auf der Anmeldung steht ausdrücklich vermerkt, dass diese Meldung nicht zum Beginn des Gewerbes berechtigt, falls noch eine Eintragung bei der Handwerkskammer nötig ist.


Herr Steinmetz war schneller im posten, ich musste erst noch mein Gesetz suchen.

@Herrn Steinmetz : Donnerwetter, ist ihr Schildersmilie aber gealtert - so viel Ärger ?
Ist mir jetzt schon ein paar mal aufgefallen - seit dem das Forum umgezogen ist, mutiert ihr Schildersmilie immer in andere Gesichtsausdrücke. Haben Sie das geändert oder ist das das gleiche Phänomen, was mich schon mal geärgert hat, dass der Computer das eigenmächtig aussucht obwohl es richtig angekreuzt wurde ?

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bresgen: 22.11.2006 14:56.

5 22.11.2006 14:51 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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