Gewerbeuntersagung oder Widerruf der Erlbaubnis |
Solon
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Tommy123
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Das Finanzamt verwechselt das ganz gerne bzw. weiß es nicht besser...
Sofern nur das Bewachungsgewerbe und kein weiteres erlaubnisfreies Gewerbe ausgeübt wird, ist die Erlaubnis nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz aufgrund nachträglich eingetretener Unzuverlässigkeit zu widerrufen.
Der Widerrufsbescheid kann mit dem Verbot der Fortsetzung des Betriebes nach § 15 Abs. 2 GewO verbunden werden. Die Erlaubnisurkunde kann ebenfalls zurückgefordert werden. § 12 GewO nicht vergessen.
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2
12.06.2014 12:12 |
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Solon
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Hilde
Mitglied
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Insolvenzantrag wurde bereits vom Gewerbetreibenden gestellt, jedoch abgelehnt, da nicht mal die Verfahrenskosten gedeckt wären
... und Gewerbeuntersagung ist ja eigentlich auch nicht nötig, da im Falle er würde erneut solch ein Unternehmen betreiben wollen, die persönliche Zuverlässigkeit aufgrund der hohen Steuerrückstände (kann er ja kaum begleichen) nicht gegeben wäre
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3
12.06.2014 13:43 |
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wyhlmaus50
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§ 35 Abs. 8 beginnt mit dem Wort "Soweit" nicht "Wenn"!
Soweit nicht...
ist die normale GU möglich.
Also Widerruf der Erlaubnis
und evtl GU wg. weiterer gewerblicher Tätigkeiten,
evtl. erweitert auf Vertretungsberechtigte etc.
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4
13.06.2014 09:31 |
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Hilde
Mitglied
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Ja, so werde ich es auch machen.
Erlaubnis widerrufen und GU ... Gewerbetreibender ist nämlich noch relativ jung und ich denke, dass er auch künftig einen Gewerbebetrieb nicht ordnungsgemäß führen kann.
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5
13.06.2014 10:32 |
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Runge
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Die GU geht aber nur, wenn neben dem Bewachungsgewerbe noch ein weiteres, erlaubnisfreies Gewerbe ausgeübt wird.
Regina Runge
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6
13.06.2014 12:04 |
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Hilde
Mitglied
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warum?
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7
13.06.2014 12:18 |
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Runge
Kaiser
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Weil§ 35 Abs. 8 GewO die GU bei Gewerben, die einer besonderen Erlaubnispflicht unterliegen, ausschließt.
Für diese Gewerbe - zu denen das Bewachungsgewerbe gehört - ist die Erlaubnis zu widerrufen und ggf. die Weiterführung des dann nicht mehr erlaubten Betriebes ggf. nach § 15 Abs. 2 GewO zu unterbinden (Schließungsverfügung und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln).
Regina Runge
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8
13.06.2014 12:34 |
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Hilde
Mitglied
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Aha, jetzt hab ichs
Dankeschön!
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9
13.06.2014 12:42 |
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