Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten |
sunrise
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Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten |
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Bitte um fundierte Informationen:
Begeht der Gastwirt oder Spielhallenbetreiber eine OW
wenn bei einer Kontrolle durch das OA in einer Gaststätte (oder Spielhalle)
ein Spielgast beim gleichzeitigen Bespielen von 3 Geldspielgeräten "ertappt" wird? (Die geforderten Abstände zwischen den Geräten sind eingehalten)
In der Spielverordnung (noch gültige Fassung) kann ich davon nichts finden.
im Voraus für eure Antworten
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1
06.06.2014 00:51 |
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Solon
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Meike
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Hallo sunrise,
in Hessen gibt es den §3 Abs. 3 Hessisches Spielhallengesetz, der auch bußgeldrelevant ist, aber ob die dort vorgeschriebene Aufklärungspflicht im Umkehrschluss als unterlassen betrachtet wird, wenn jmd. bei einer Kontrolle an drei Automaten gleichzeitig spielend angetroffen wird, weiß ich nicht.
Vielleicht kann hier ein hessischer Kollege etwas zu sagen.
VG
Meike
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2
06.06.2014 06:35 |
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Solon
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Robert D
Mitglied
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Also in einer Gaststätte dürfte das unproblematisch sein...in einer Spielhalle sollte das aufgrund der Mindestabstände und Trennwände eigentlich nicht möglich sein, außer man ist allein in der Spielo...dann kann man auch alle 12 Kisten gleichzeitig bespielen
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3
06.06.2014 08:17 |
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claysch
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zusammen,
natürlich ist es in der Spielhalle möglich an mehr als an zwei GSG gleichzeitig zu spielen (auch wenn die Mindestabstände eingehalten werden bzw. Sichtblenden installiert sind).
Die spielende Person ist dann natürlich ständig in Bewegung.
Die Regelung mit den Mindestabständen/Sichtblenden kann das Mehrfachbespielen nur erschweren, aber grds. nicht verhindern. Mir ist keine Regelung bekannt, wonach das Bespielen von mehr als zwei GSG "verboten" ist und somit ggf. OWi-bewährt ist.
Gruß
claysch
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4
06.06.2014 09:09 |
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Meike
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Hallo claysch,
hallo Robert,
dass das möglich ist, steht außer Frage.
Es geht nur darum, ob es ein Owitatbestand ist.
Und da die SpielV und Gewo nach m.E. nichts entsprechendes hat, könnte es nur nach der Landesnorm sein.
VG
Meike
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5
07.06.2014 05:33 |
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immo2012
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RE: Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten |
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Zitat: |
Original von sunrise
Bitte um fundierte Informationen:
Begeht der Gastwirt oder Spielhallenbetreiber eine OW
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Ist die Frage ernst gemeint?
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6
08.06.2014 22:27 |
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sunrise
Routinier
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Themenstarter
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Im Gegensatz zu Dir sind meine Fragen ernst gemeint. Ein mir bekannter Aufsteller wurde bei einer "Razzia" in seinem Spielsalon mit dieser Behauptung konfrontiert.
PS Du gehst mir echt auf den Geist
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7
09.06.2014 23:25 |
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