Umrüstung der Zigarettenautomaten |
Bresgen
Haudegen
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@dieter.muenchrath
Nix für ungut, Herr Kollege, aber deshalb den Daumen runter zu zeigen, halte ich doch für reichlich unangemessen.
Gottseidank ist dies hier kein trockener Gesetzestext (den könnte sich ja jeder in Papierform oder im Internet zu Gemüte ziehen), sondern ein Forum, in dem Meinungen und Wissen ausgetauscht werden.
Dass dabei ab und zu auch einmal ein Witzchen gerissen wird, ist abwechslungsreich und lockert den Arbeitsalltag, der wahrhaftig schon grau genug ist, auf und sorgt bei dem immer wieder anfallenden Ärger mit der Kundschaft auch für die notwendige Entspannung.
Ich kann bei dem hier behandelten Thema auch wirklich nicht erkennen, wieso der Smalltalk einen beim Lesen viel Zeit kosten soll. Mindestens in jedem zweiten Beitrag, in dem gewitzelt wird, wird auch danach umgehend wieder der Bezug zum Thema hergestellt, indem neue Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Abgesehen davon, kann man die Beiträge ja weiterscrollen, wenn man den Inhalt zu nichtssagend findet.
Ich freue mich jedenfalls immer wieder, dass die Kollegen, die hier an den Diskussionen teilnehmen, Menschen wie du und ich sind.
Und dass auch Sie, lieber Herr Muenchrath, nicht von der ganz trockenen Sorte sind, merkt man doch schon an Ihrer Begrüßung und an der Verabschiedung.
Warum sonst hätten Sie wohl "Hallöle" und "Grüßli" geschrieben ?
Ich hoffe doch sehr, dass der Stil hier im Forum so bleibt, sonst kann ich mich ja gleich mit meinen Gesetzen unterhalten.
Dieser Exkurs ausserhalb des Themas musste mir jetzt erlaubt sein, schließlich ist das Thema längst durchdiskutiert !
Freundlichen Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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21
29.01.2007 15:29 |
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Solon
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dieter.muenchrath
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Noch mal Hallöle, ;-))))
na wer hat denn da was in den falschen Hals bekommen? Bleibe aber trotzdem bei meiner Anregung zum Grundgedanken des Forums: Bierernst nein, Spaß ja, aber Substanz soll schon da sein.
In den letzten Monaten gleitet mir das Forum schon zu sehr in ein Smalltalkforum zum lustigen Punkte sammeln ab. Können das aber gerne noch mal im internen Forum diskutieren.
Grüßli
dieter münchrath
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22
29.01.2007 15:44 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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Zitat: |
Original von dieter.muenchrath
na wer hat denn da was in den falschen Hals bekommen? |
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Ich glaube kaum, der Daumen runter war eindeutig und auch die Formulierung klang nicht nach Anregung.
Zitat: |
In den letzten Monaten gleitet mir das Forum schon zu sehr in ein Smalltalkforum zum lustigen Punkte sammeln ab. Können das aber gerne noch mal im internen Forum diskutieren. |
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Den Eindruck hatte ich nicht. Wenn mal ein Beitrag zu sehr vom Thema abkam, haben die Moderatoren
gerufen (das ist nämlich deren Job)
und dann war Ruhe.
Was den Bereich offtopic-fun angeht, wo es in der letzten Zeit richtig abging - genau dafür ist der gedacht ! Muss man sich ja nicht durchlesen, wenn man nur Gesetzesdiskussionen möchte.
Diskutieren kann man die Angelegenheit übrigens durchaus im offenen Forum, ich wüsste nicht, warum das ins geschlossene Forum gehören sollte.
Dann würde ich aber vorschlagen, dass Sie dafür ein neues Thema aufmachen und dass in diesem thread hier jetzt Schluss ist, wie gesagt:
Freundliche Grüße aus Euskirchen.
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Et kütt, wie et kütt !
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23
30.01.2007 08:01 |
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Corinna Bitzka
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Hallo Kollegen,
ich bitte kurz um Hilfe. Wir haben noch einen Zigarettenautomaten, welcher nicht umgerüstet ist. Wann läuft die Frist ab, oder ist sie schon????
Hat sich sonst was getan zu diesem Thema?
Danke schonmal!
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24
14.09.2009 10:07 |
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J. Neu
Routinier
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Stichtag war der 01.01.2009.
Nach § 10 JuSchG ist Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Daneben gilt ein generelles Abgabeverbot für Tabakwaren an diese Personengruppe aus öffentlichen Verkaufsstellen. Unter Tabakwaren fallen hier übrigens auch Kau- und Schnupftabak. Zigarettenautomaten müssen darüber hinaus entweder an einem für Kinder und Jugendliche nicht zugänglichen Ort aufgestellt werden oder die Automaten müssen technisch so ausgerüstet sein, dass Kinder und Jugendliche keine Zigaretten entnehmen können. Die Zigerettenindustrie hat deshalb ihre Automaten so umgerüstet, dass nur noch solche Personen Zigaretten aus den entsprechenden Automaten entnehmen können, die im Besitz einer Bankkarte mit dem sog. "Geldkartenchip mit integriertem Jugendschutzmerkmal" sind.
Die Aufstellung von Zigarettenautomaten, die noch mit einem herkömmlichen Münzeinwurf versehen sind, kann von der Ordnungsbehörde, sofern sie nicht an Orten aufgestellt sind, die Jugendlichen unzugänglich sind (z.B. Spielhallen, Erwachsenen-Videotheken, Erotik-Shops), unterbunden werden. Der Erlass eines entsprechenden Aufstellungsverbots richtet sich nach § 14 OBG,NW (§ 3 PolG,BW; Art. 7 LStVG,BY; § 17 ASOG Bln,BE; § 13 OBG,BB; § 10 BremPolG,HB; § 3 SOG,HH; § 11 HSOG,HE; § 13 SOG, M-V,MV; § 11 Nds. SOG,NI; § 9 POG,RP; § 8 SPolG,SL; § 3 SächsPolG,SN; § 13 SOG LSA,ST; § 174 LVwG,SH; § 5 OBG,TH) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 JuSchG.
Viele Grüße
J. Neu
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25
14.09.2009 14:36 |
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Corinna Bitzka
Foren As
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Klasse Antwort!!! Super!!
Lieben Dank!!
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26
14.09.2009 15:14 |
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Sigi2910
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Back to the roots. Zigarettenautomaten umrüsten. Frist um. Geräte hängen noch. Wer verfügt die Entfernung? Hat das schon jemand getan? Entsprechende Geräte sollen ja noch vorhanden sein.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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27
22.07.2010 16:39 |
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