2013.12.10 Hamburger Spielbanken und die Bargeldauszahlung |
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.047.704
Nächster Level: 41.283.177
|
|
2013.12.10 Hamburger Spielbanken und die Bargeldauszahlung |
|
Bemerkenswert offen wurde in der Drs. 20/10218 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 10. 12. 2013 auf die Frage iS kartengestützte Bargeldauszahlung in der Spielbank geantwortet.
Zitat on
Frage:
3. In der Spielbank Esplanade sowie in allen Dependancen ist die kartengestützte Bargeldauszahlung für den Gast möglich. Ist die Spielbank Hamburg im Besitz einer Erlaubnis nach ZAG?
Wenn ja, wann wurde diese erteilt?
Wenn nein, welche andere Genehmigung wurde erteilt?
Antwort:
Nein. Das Spielbankunternehmen ist der Ansicht, dass die an den Kassen ermöglichte kartengestützte Bargeldauszahlung gemäß § 1 Absatz 10 Ziffer 4 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) nicht zu den vom ZAG erfassten Zahlungsdiensten gehört und es demgemäß keiner Erlaubnis nach diesem Gesetz bedarf.
Im Übrigen: entfällt.
Zitat off
Noch einmal zur Erinnerung:
ZAG § 1 Abs. 10 Ziffer 4
(10) Keine Zahlungsdienste sind:
....
4. Dienste, bei denen der Zahlungsempfänger dem Zahler Bargeld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs aushändigt, nachdem ihn der Zahlungsdienstnutzer kurz vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausdrücklich hierum gebeten hat...
Stellungnahme:
Die Hamburger Spielbanken reklamieren also auch die Nutzung der Ausnahmeregelung, welche zuerst von den Spielhallenbetreibern vorgetragen worden ist und mittlerweile nicht mehr genutzt wird, da die BAFIN in einem mehr als deutlichen Schreiben auf das Ersuchen der Spielhallenbetreiber bzw. Gerätehersteller reagiert hat.
Einzelheiten des "jahrelangen Kampfes" des Verstoßes gegen das ZAG kann man bekanntlich hier nachlesen:
ec cash verbot in spielhallen !
Es ist klar, was jetzt passieren wird, da bei dem eingeräumten Verstoß gegen das ZAG sicherlich der Verdacht für das Begehen einer Straftat gegeben ist.....
Im Augenblick scheinen "die Nordlichter" ja mächtig am Rad zu drehen.
Ich konnte heute morgen noch den Vorgang um die mutmaßliche Steuerhinterziehung durch eine Hamburgische Bank, welche vom Steuerzahler mit Milliardenschweren Steuermitteln vor der Pleite gerettet worden ist, lesen.
http://www.ndr.de/regional/hshnordbank657.html
Zitat on
Das Vorgehen sei schlicht illegal, urteilen die Finanzbehörden über die Börsengeschäfte.
Zitat off
Fazit:
Früher gab es bei den deutschen Unternehmern durchgängig einen Ehrencodex.
Dieser scheint so nicht mehr vorhanden zu sein bzw. er wurde ersetzt durch den Begriff des "Shareholders Value"...
Und trotzdem wünsche ich allen Usern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 20.12.2013 11:55.
|
|
1
20.12.2013 11:50 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.805
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Man sieht hier sehr gut wie lächerlich die ganze Aktien mit den Spielhallen ist wenn man die "anderen" Spielhallen ohne Limit machen läst!
|
|
2
20.12.2013 12:44 |
|
|
Solon
|
|
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.297.397
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Zitat: |
Original von immo2012
Man sieht hier sehr gut wie lächerlich die ganze Aktien mit den Spielhallen ist wenn man die "anderen" Spielhallen ohne Limit machen läst! |
|
hi,
das ist nicht lächerlich, sondern hängt damit zusammen, dass die Spieler bei den Spielbanken das Geld beim " Staat " abliefern - es ist sozusagen für einen "guten Zweck" (vergleichbar mit einer Spende).
Diesen Spielern (Spendern) möchte man keine Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit ihrer positiven gesellschaftlichen Funktion zumuten und es ihnen deshalb möglichst einfach machen an genügend "Bares" zu kommen.
Da diese Leute auch kein Suchtproblem kennen und auch in sich völlig gefestigt sind, kann man Ihnen auch unbesorgt Alkoholika während ihres Aufenthalts verabreichen.
Dass die Verlustmöglichkeiten unbegrenzt bleiben und Abstände zwischen den Geräten nicht existieren ist dort eine Selbstverständlichkeit !
Das gewerbliche Glücksspiel jedoch kann gar nicht genug reguliert werden.
Mit allen Mitteln sollen die Spieler aus den Spielhallen vertrieben werden.
Rauchverbot, Verbot der Abgabe von Getränken oder Snacks , Süssigkeiten etc. sind bereits eingeführt.
Da die Spieler dennoch die Spielhallen weiterhin aufsuchen, müssen weitere Massnahmen ergriffen werden, um ihnen den Aufenthalt in solchen Spielhöllen unbequem zu machen. Möglichkeiten dafür wären z.B. :
- Verbot von Stühlen (Die Spieler müssen im Stehen spielen)
- Verbot der Heizung (Spieler frieren)
- Keine Beleuchtung
- Keine Toiletten (Spieler muß für seine Notdurft die Spielhalle verlassen)
etc.etc.
Wer hat weitere Vorschläge ?
grüsse
|
|
3
20.12.2013 17:12 |
|
|
lodermulch
Haudegen
Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.751.139
Nächster Level: 3.025.107
|
|
der sarkasmus ist unangebracht.
niemand hat auch nur ein wort gegen die automatenbranche gesagt, bis ihr mitte der 90er angefangen habt, illegale punktspielkisten dazu zu verwenden,
menschen in den ruin zu treiben. als die praxis nach fast 10 jahren endgültig unterbunden werden konnte, habt ihr nicht etwa ein "zurück zur ehrlichkeit" - programm gefahren,
sondern dreist versucht, die geltenden gesetze möglichst effektiv zu umgehen.
gewinne von (theoretisch) 50.000 euro in einem spiel, einsätze von 99 euro in einem spiel -
alles mehr schlecht als recht hinter einer spitzfindigen auslegung eines durch lobbyisteneinfluss gezielt mängelbehafteten gesetzes getarnt -
die glücksspielindustrie seir 2006 hat nicht mehr das geringste mit dem ehemaligen "kleinen spiel" zu tun. irgendwann musste trotz der schützend über euch gehaltenen gelben hand die zeit kommen,
in der all die kleinen, an und für sich läßlichen sünden (wie z.b. ein ec-karten service in der halle)
zusammen ein so grelles bild ergaben, dass der staat nicht mehr wegsschauen konnte.
jetzt rumheulen, nachdem ihr 7 jahre lang nutzniesser dieser praktiken gewesen seid , ist heuchlerisch:
ihr habt die entwicklung selbst zu verantworten,
da ihr die chance einer freiwilligen selbstbeschränkung in all den jahren nicht genutzt habt.
|
|
4
20.12.2013 21:20 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.844.302
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Der Aufsteller ist für diese Aussage der falsche Adressat.
Die 'Schuld' liegt bei den Herstellern.
|
|
5
21.12.2013 05:15 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.731
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
da das Schreiben der BAFIN zu diesem Thema mehr als eindeutig ist
und den Aufstellerverbänden seit mehr als einem Jahr vorliegt,
können wir nach dieser Antwort doch eigentlich davon ausgehen,
dass nun von Verbandsseite eine Strafanzeige bei der StA Hamburg erfolgte, oder nicht,
damit diese "Ansicht der Spielbankunternehmer" geprüft wird?
VG
Meike
|
|
6
21.12.2013 08:39 |
|
|
james
Mitglied
Dabei seit: 09.04.2009
Beiträge: 47
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 258.434
Nächster Level: 300.073
|
|
Hallo Meike,
du glaubst doch nicht im Ernst, dass das geschehen ist ? Aber vielleicht ist ja jetzt jemand geweckt worden, der es in eigen Initiative macht.
Die BAFIN wird vielleicht mal etwas unternehmen. Die Bezirksämter schmeissen sogar Anzeigen wegen der Öffnungszeiten in den Müll (kein Personal, Personal muss geschult werden)
Und die A2 Glücksspielaufsicht unternimmt nichts gegen die Flut der Wett Terminals, die sogar in Kiosken oder Telefonläden stehen. Selbst in Spielhallen stehen diese Terminals noch reichlich rum.
LG
|
|
7
22.12.2013 21:38 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.562.731
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo James,
das wäre aber für einen Verband äußerst beschämend, wenn er sich darum nicht gekümmert hätte. Die Antwort des Senats war doch quasi eine Aufforderung "zum Spielen" für einen Aufstellerverband, oder nicht?
Hast Du denn mal dort nachgefragt http://www.baberlin.de/366.html
- also auf der hp des hav ist nichts zu sehen, aber eventuell läuft das intern.
Mich persönlich hätte auch sehr interessiert wer das für den Senat geschrieben hat betr. "Ansicht der Spielbankunternehmer". Es gibt Bereiche, vor allem die, die zu überwachen sind und die, die strafbewehrt sind, da haben "Ansichten" nichts zu suchen. Da hätte man einiges sehr geschmeidig schreiben können, aber sicherlich nichts von "Ansichten der Spielbankunternehmer".
Die Aufgabe der Landesglücksspielaufsicht in Hamburg ist hier auf Bl. 3 ansatzweise erkennbar.
http://www.hamburg.de/contentblob/100294...andbuch-bis.pdf
Ob diese sich aber nun um alle illegalen Tipomaten in Hamburg zu kümmern haben, erkenne ich dort nicht.
Nun das Personalproblem in vielen Behörden ist nicht von der Hand zu weisen.
Da gibt es immer so dolle Sparmodelle in Landesverwaltungen, die man dann "globale Minderausgaben" nennt, gepaart mit den Begriffen "Synergien nutzen", schlichtweg müssen dann sinnfrei z.B. 10% der Personalkosten eingespart werden und meist trifft es dann die Stellen der Indianer, die nach Pensionierungen nicht wieder besetzt werden.
VG
Meike
|
|
8
23.12.2013 06:29 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 206.409 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.985.073
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|