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Zum Ende der Seite springen Gerüche aus Restaurantabzugsanlage
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dreimalwe   Zeige dreimalwe auf Karte dreimalwe ist männlich
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Gerüche aus Restaurantabzugsanlage

Guten Abend verrehrte Fachleute,

ich bin Pächter einer Appartementvermietung. Im Prinzip wie ein Hotel aber ohne eigene Gastronomie weil die Appartements alle über Miniküchen verfügen. Das Haus hat 5 Etagen.
Auf dem gleichen Grundstück unmittelbar an meinem Pachtobjekt (gleicher Vermieter) befindet sich ein seit 3 Jahren geschlossenes Restaurant. Dieses soll nun wieder in Betrieb genommen werden. Eine neue Be- und Entlüftungsanlage wurde eingebaut und die Außengeräte sind ca. 15 Meter von meinem Appartementhaus entfernt montiert worden. Alles i.O.
Aber die riesige Ablufthaube für den 6 Flammen Gasherd in der Küche wurde wieder über den "alten" Abluftkanal auf das Flachdach geführt. Und hier kommen künftig die Küchengerüche raus in einer Entfernung von ca. 2 Metern zum ersten Fenster meiner Appartementvermietung.
Vermieter meint das ist so in Ordnung. Ich glaube das nicht. Der Betrieb war 3 Jahre geschlossen. Ein etwaiger Bestandsschutz müsste hinfällig sein. Aber habe ich überhaupt Rechtsansprüche? Wer prüft dieses? Ordnungsamt? Gesundheitsamt? Warum sieht man sonst ellenlange Edelstahlschornsteine von EG-Restaurants an den Hausfassaden die bis über die Dächer gehen?

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1 06.11.2013 18:06 dreimalwe ist offline Beiträge von dreimalwe suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
Haudegen


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RE: Gerüche aus Restaurantabzugsanlage



da es sich bei Ihrer Frage eher um ein immissionsschutzrechtliches Problem zu handeln scheint, sollten Sie sich am Besten direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. an das Fachamt für Immissionsschutz wenden.

Bei uns in Baden-Württemberg ist die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen angesiedelt, wie es in Ihrem Bundesland aussieht, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.

Viele Grüße

SteBa
2 07.11.2013 07:47 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Solon
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Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Wenn öffentlich-rechtlich alles in Ordnung ist, bleibt immer noch der Privat-Klageweg nach dem BGB:

"§ 906 BGB – Zuführung unwägbarer Stoffe

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. 2Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. 3Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.

(2) 1Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. 2Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt."

Vereinfacht gesagt: Nachweise, dass die Störung durch Gerüche mehr als unwesentlich sind (Tagebuch führen, Mieter sind Zeugen) und Klage einreichen.

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 07.11.2013 23:37.

3 07.11.2013 23:36 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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