Gerüche aus Restaurantabzugsanlage |
dreimalwe
Grünschnabel
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06.11.2013 18:06 |
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Solon
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SteBa
Haudegen
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RE: Gerüche aus Restaurantabzugsanlage |
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da es sich bei Ihrer Frage eher um ein immissionsschutzrechtliches Problem zu handeln scheint, sollten Sie sich am Besten direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bzw. an das Fachamt für Immissionsschutz wenden.
Bei uns in Baden-Württemberg ist die Gewerbeaufsicht bei den Landkreisen angesiedelt, wie es in Ihrem Bundesland aussieht, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.
Viele Grüße
SteBa
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07.11.2013 07:47 |
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Solon
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Kay Löffler
König
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Wenn öffentlich-rechtlich alles in Ordnung ist, bleibt immer noch der Privat-Klageweg nach dem BGB:
"§ 906 BGB – Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. 2Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. 3Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
(2) 1Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. 2Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt."
Vereinfacht gesagt: Nachweise, dass die Störung durch Gerüche mehr als unwesentlich sind (Tagebuch führen, Mieter sind Zeugen) und Klage einreichen.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 07.11.2013 23:37.
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07.11.2013 23:36 |
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