unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
Routinier


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.545.979
Nächster Level: 1.757.916

211.937 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

bei Durchsicht unseres Gewerberegisters fiel mir ein Fall in die Hände bei dem Frau H. 2004 ein Gewerbe mit dem Inhalt "Promotion" angemeldet hatte.
Frau H. verzog dann am 01.04.2007 nach Bayern und beließ an der alten Zweibrücker Adresse einen Nebenwohnsitz.
Wir haben sie mehrfach angeschrieben und nachgefragt ob sie ihr Gewerbe noch betreibt, aber erst als unsere Zwangsgeldandrohung bezüglich Abmeldung kam, schickte sie eine Abmeldung mit Datum 30.12.2012. Das bringt mich aber auf die Palme, weil ich ihr gerne ein Verwarnungsgeld/Bußgeld aufbrummen würde wegen verspäteter Abmeldung.

Soll ich die Sache nun auf sich beruhen lassen oder wie könnte ich ihr doch noch beikommen und sie zwingen für 2007 abzumelden.

Kleiner Witz am Rande: Die Mutter von Frau H. Frau Dr. H. hat die Post geöffnet und entrüstet bei uns nachgefragt was ihre Tochter denn für ein Gewerbe habe. Auf die Antwort "Promotion" in deutscher Aussprache hat sie sich erregt und gesagt, dass wir alle keine Ahnung hätten. Promotion sei das schreiben einer Doktorarbeit und bestimmt nicht anzumelden.
Ja Mein Gott, warum hat ihre Tochter es dann getan?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 17.04.2013 11:51 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Karina Karina ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 11.02.2009
Beiträge: 122
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 677.798
Nächster Level: 824.290

146.492 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung

Hi Jannes,

schau mal in den § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO (müsste es sein glaube ich) - "...nicht rechtzeitig..." Oder?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Karina: 17.04.2013 14:09.

2 17.04.2013 14:08 Karina ist offline E-Mail an Karina senden Beiträge von Karina suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 749.071
Nächster Level: 824.290

75.219 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Welche Tatsachen liegen denn vor, die beweisen, dass das Gewerbe nicht oder nicht mehr ausgeübt wird?
Als Betriebssitz reicht eine Nebenwohnung. Die Tätigkeit selbst kann quasi weltweit ausgeübt werden.
3 18.04.2013 09:37 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
Tripel-As

ehemaliger Benutzername: The_great_Zag

images/avatars/avatar-211.gif

Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 160
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.086.820
Nächster Level: 1.209.937

123.117 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ein Besuch vor Ort und ein gespräch mit dem Vermieter der Immobilie müsste da eigentlich Klarheit schaffen.
4 18.04.2013 10:12 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
Routinier


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.545.979
Nächster Level: 1.757.916

211.937 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Jannes


www.Fiat-126-Forum.de







Danke schon mal für die bisherigen drei Antworten.

Im Einzelnen sag ich mal dazu folgendes:

1. Die Abmeldung mit dem meiner Meinung nach falschen Datum 30.12.2012 wurde am 20.03.2013 gefertigt. Das sind nicht mal drei Monate "Verspätung", da fände ich ein Bußgeld eher etwas schäbig. Angebracht wäre vielleicht ein kleines Bußgeld.

2. Die Frau wohnt in Bayern, ist Ärztin, hat drei Kinder und organisiert in Zweibrücken ihre "Konzernzentrale" zur Verteilung von Käsehäppchen im hiesigen Globus. Ich glaubs einfach nicht.

3. Vermieterin ist ihre Mutter, die überhaupt nichts von einem Gewerbe wusste, obwohl sie im gleichen Haus wohnt! Im Grunde fand sie es beschämend davon zu hören.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
5 19.04.2013 07:11 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
König


Dabei seit: 26.07.2005
Beiträge: 951
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.515.711
Nächster Level: 7.172.237

656.526 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hi aus Herzogenrath,

wenn die Dame schon 2007 verzogen ist und nur vergessen hat, das Gewerbe abzumelden, kannst du ihr das nicht mehr vorwerfen. Die Frist liegt bei einem Jahr.

Steht irgendwo in der Kommentierung Landmann/Rohmer, habe ich aber nciht zu Hause

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
6 19.04.2013 15:37 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
Raindancer   Zeige Raindancer auf Karte Raindancer ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-45.jpg

Dabei seit: 14.12.2005
Beiträge: 272
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.825.139
Nächster Level: 2.111.327

286.188 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Abend,

Ein Gewerbe wurde einst angemeldet, der Wohnungswechsel ist unbedeutend, denn der muss nicht am Betriebssitz liegen, nun folgt die Abmeldung und noch dazu verspätet. Alles andere am Sachverhalt klingt nett, ist jedoch nicht zielführend.

Aus meiner Sicht ist hier schlicht eine Abmeldung zum 31.12.12 erst im März 13 erfolgt. Das ist eine Owi und die wird mit Bußgeld im unteren Bereich des Bußgeldrahmens geahndet.
Das wäre meine Sicht- und Behandlungsweise.

Viele Grüße
Raindancer


PS. Ich finde das übrigens nicht 'schäbig'. Fast 3 Monate Verspätung, nachdem die Gewerbetreibende vorher wohl offenkundig auf ihre Pflichten hingewiesen wurde, sorry, aber das ist m.E. ein klassischer Bußgeldsachverhalt.

__________________
Hallo Forum
7 19.04.2013 18:28 Raindancer ist offline E-Mail an Raindancer senden Beiträge von Raindancer suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 29.185
Antworten: 1
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     10.04.2024 09:15 von Speedy007   Views: 7.279
Antworten: 3
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 795.112
Antworten: 27
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 18.325
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 55.856
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 32.762 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.811.426


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 127 | Gesamt: 0.203s | PHP: 99.51% | SQL: 0.49%