Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung |
Jannes
Routinier
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Verspätete Gewerbeabmeldung und ihre Bebußung |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
bei Durchsicht unseres Gewerberegisters fiel mir ein Fall in die Hände bei dem Frau H. 2004 ein Gewerbe mit dem Inhalt "Promotion" angemeldet hatte.
Frau H. verzog dann am 01.04.2007 nach Bayern und beließ an der alten Zweibrücker Adresse einen Nebenwohnsitz.
Wir haben sie mehrfach angeschrieben und nachgefragt ob sie ihr Gewerbe noch betreibt, aber erst als unsere Zwangsgeldandrohung bezüglich Abmeldung kam, schickte sie eine Abmeldung mit Datum 30.12.2012. Das bringt mich aber auf die Palme, weil ich ihr gerne ein Verwarnungsgeld/Bußgeld aufbrummen würde wegen verspäteter Abmeldung.
Soll ich die Sache nun auf sich beruhen lassen oder wie könnte ich ihr doch noch beikommen und sie zwingen für 2007 abzumelden.
Kleiner Witz am Rande: Die Mutter von Frau H. Frau Dr. H. hat die Post geöffnet und entrüstet bei uns nachgefragt was ihre Tochter denn für ein Gewerbe habe. Auf die Antwort "Promotion" in deutscher Aussprache hat sie sich erregt und gesagt, dass wir alle keine Ahnung hätten. Promotion sei das schreiben einer Doktorarbeit und bestimmt nicht anzumelden.
Ja Mein Gott, warum hat ihre Tochter es dann getan?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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17.04.2013 11:51 |
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Solon
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Welche Tatsachen liegen denn vor, die beweisen, dass das Gewerbe nicht oder nicht mehr ausgeübt wird?
Als Betriebssitz reicht eine Nebenwohnung. Die Tätigkeit selbst kann quasi weltweit ausgeübt werden.
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3
18.04.2013 09:37 |
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Thomas Lehmann
Tripel-As
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Ein Besuch vor Ort und ein gespräch mit dem Vermieter der Immobilie müsste da eigentlich Klarheit schaffen.
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18.04.2013 10:12 |
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Jannes
Routinier
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Themenstarter
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Danke schon mal für die bisherigen drei Antworten.
Im Einzelnen sag ich mal dazu folgendes:
1. Die Abmeldung mit dem meiner Meinung nach falschen Datum 30.12.2012 wurde am 20.03.2013 gefertigt. Das sind nicht mal drei Monate "Verspätung", da fände ich ein Bußgeld eher etwas schäbig. Angebracht wäre vielleicht ein kleines Bußgeld.
2. Die Frau wohnt in Bayern, ist Ärztin, hat drei Kinder und organisiert in Zweibrücken ihre "Konzernzentrale" zur Verteilung von Käsehäppchen im hiesigen Globus. Ich glaubs einfach nicht.
3. Vermieterin ist ihre Mutter, die überhaupt nichts von einem Gewerbe wusste, obwohl sie im gleichen Haus wohnt! Im Grunde fand sie es beschämend davon zu hören.
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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19.04.2013 07:11 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
wenn die Dame schon 2007 verzogen ist und nur vergessen hat, das Gewerbe abzumelden, kannst du ihr das nicht mehr vorwerfen. Die Frist liegt bei einem Jahr.
Steht irgendwo in der Kommentierung Landmann/Rohmer, habe ich aber nciht zu Hause
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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19.04.2013 15:37 |
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Raindancer
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Guten Abend,
Ein Gewerbe wurde einst angemeldet, der Wohnungswechsel ist unbedeutend, denn der muss nicht am Betriebssitz liegen, nun folgt die Abmeldung und noch dazu verspätet. Alles andere am Sachverhalt klingt nett, ist jedoch nicht zielführend.
Aus meiner Sicht ist hier schlicht eine Abmeldung zum 31.12.12 erst im März 13 erfolgt. Das ist eine Owi und die wird mit Bußgeld im unteren Bereich des Bußgeldrahmens geahndet.
Das wäre meine Sicht- und Behandlungsweise.
Viele Grüße
Raindancer
PS. Ich finde das übrigens nicht 'schäbig'. Fast 3 Monate Verspätung, nachdem die Gewerbetreibende vorher wohl offenkundig auf ihre Pflichten hingewiesen wurde, sorry, aber das ist m.E. ein klassischer Bußgeldsachverhalt.
__________________ Hallo Forum
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19.04.2013 18:28 |
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