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Zum Ende der Seite springen Standplatz für Firmenfahrzeuge = Betriebsstätte?
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Andreas Goldmann   Zeige Andreas Goldmann auf Karte Andreas Goldmann ist männlich
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Standplatz für Firmenfahrzeuge = Betriebsstätte?

Hallo und Moin an alle Gewerberechtsexperten im Forum!

Ich hätte da gerne folgendes Problem (gelöst), da ich weder mittels Boardsuche noch mit dem Landmann-Rohmer weiterkomme:

Ist ein angemieteter Stellplatz für das Fahrzeug eines Dienstleisters eine anzeigepflichtige Betriebsstätte? Unternehmer U hat in der Gemeinde G Mitte 2012 ein Grundstück gemietet, zu dem er morgens mit dem privaten PKW aus seiner Wohnsitzgemeinde W (dort ist auch die Hauptniederlassung seines Gewerbes angemeldet) anreist, in das „Dienstfahrzeug“ umsteigt und zu den Kunden fährt. Hier in G befindet sich kein Büro und kein Briefkasten, es findet kein Kundenkontakt statt, Rechnungsanschrift ist der Wohnsitz. Rechtfertigt diese Konstellation die Forderung, eine unselbständige Zweigstelle anzumelden? Ist der oben geschilderte Standort eine feste Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 3 GewO?

Ich bin gespannt, wer da schon Erfahrungen gemacht hat und dankbar für jede Antwort!!!

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
1 12.03.2013 17:50 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
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Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Moin

eine unselbständige Zweigstelle kann für den Parkplatz eines Dienstfahrzeugs getrost verneint werden. Landmann-Rohmer lässt sich zur unselbständigen Zweigstelle in § 14 Rdnr.44 recht umfangreich aus, wobei die maßgebliche Stelle sein dürfte: "...dass der Begriff der unselbständigen Zweigstelle nicht zu weit gefasst werden darf, da sonst eine Überspitzung der Anzeigepflicht eintritt", wobei sich dann einige Ausführungen anschließen. Es würde eben doch ausufern, wenn absolut alles, was in irgendeinem Zusammenhang mit der Gewerbeausübung steht, anmeldepflichtig wäre. Also, weder der Parkplatz, noch die Stelle, an der der Unternehmer beim Umsteigen in den Dienst-PKW regelmäßig Pipi macht, sind anmeldepflichtig .

Viele Grüße
Jürgen Rixinger

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2 13.03.2013 09:32 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Andreas Goldmann   Zeige Andreas Goldmann auf Karte Andreas Goldmann ist männlich
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Moin und Danke

für die sehr bildhaft geschilderte Einschätzung der Problematik (Das mit dem P...machen war allerdings fast zuviel Information, das Bild muss ich jetzt erst einmal wieder aus dem Kopf kriegen...).

Um mal in derselben Körperregion zu bleiben: Mein Bauchgefühl ging natürlich auch schon in diese Richtung. Ist aber immer wieder beruhigend, sich seine Auffassung bestätigen lassen zu können!

Vielen Dank und frohes Schaffen noch allerseits!

__________________
Schöne Grüße aus Ostwestfalen! Andreas Goldmann
3 13.03.2013 10:45 Andreas Goldmann ist offline E-Mail an Andreas Goldmann senden Homepage von Andreas Goldmann Beiträge von Andreas Goldmann suchen
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