Anmeldung einer Malschule |
Jannes
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Anmeldung einer Malschule |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
ich habe eine sehr einfache Frage: Muss eine Malschule nach § 14 angemeldet werden, oder ist es eine rein künstlerische Geschichte?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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1
05.12.2012 09:26 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
ich würde für Anmeldung plädieren. Der Schulbetrieb/Unterricht selbst ist keine künstlerische Tätigkeit.
Unterrichtswesen dürfte nur befreit sein, wenn es unter die jeweiligen Schulgesetze fällt.Und das wird eine Malschule sicherlich nicht.
Viele Grüße, Regina Runge
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2
05.12.2012 10:09 |
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