Merkur Trendy Wingame etc. |
Solon
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jasper
Kaiser
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Das dürfte die Antwort daruf sein, womit deren Industriespielhallen finanziert werden.
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22
18.09.2011 15:20 |
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Solon
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dieter116
König
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kannst du das nicht auch einstellen `?
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23
18.09.2011 16:39 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Verschiedentlich ist ja auch die aktuell sehr kurze Rollenlaufzeit (Reel-Running-Time) angesprochen und kritisiert worden.
Bei den Coolfire-Geräten ist es durchaus möglich, die Laufzeit der Rollen (Reels) einzustellen > vgl. beigefügte Sreenshots.
Das Manko der "kurzen Spielzeit" (kurze Laufzeit der Drehkörperanzeigen des GSG) könnte also sozusagen mit einem Pinselstrich in der SpielV geändert werden, da die technische Realisationsmöglichkeit an den Geräten schon besteht....
Grüße |
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Warum muss man etwas an der Spielverordnung ändern?
Die Spielverordnung ist doch nur so gut, wie die Lobby-Glücksspielgesetze es zulassen. Der Pinselstrich muss deshalb schon bei den Glücksspielgesetzen angesetzt werden.
Gruß
anders
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24
19.09.2011 08:41 |
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alfi1950
Tripel-As
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Hallo gmg,
Du machst es Dir zu einfach oder Du verkennst das wersentliche Problem!
Hallo anders,
da gebe ich Die Recht.
Die SpielV ist nur so gut, wie es die Technik der Glücksspielgeräte zulässt.
So lange Gerätehersteller und Glücksspielgerätebetreiber unter einem Hut stecken, ist technisch alles machbar und völlig unkontrollierbar. Bis dieser Zustand geändert wird, ist die SpielV nur Makulatur.
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25
07.10.2011 12:58 |
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anders
Kaiser
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Hallo alfi1950,
ich Dir vom Grundsatz her auch.
Deshalb noch einmal zusammengefasst, wie es aus meiner Sicht sein muss:
1. Der Gesetzgeber definiert und schafft national für das gewerbliche Glücksspiel die allgemeinen Grundlagen ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art und Form.
Glückspiel:
a. Glücksspiele sind alle die Angebote, die für einen Geldeinsatz in bar, Überweisung, Bankeinzug, Telefongebühren, etc. eine Vermehrung des Einsatzes oder eines Sachwertes in welcher Höhe und Form auch immer, in Aussicht stellt.
b. Glücksspiele sind nicht Verlosungen, Werbemaßnahmen ohne Geld- oder Sachwerteinsatz.
Verbraucherschutz:
Sämtliche zugelassenen Mittel oder Hilfsmittel werden vom GESETZGEBER in ihrer Art und Form national ohne Ausnahmen jeglicher Art definiert.
Hilfsmittel zur Durchführung und zu erbringenden Leistungen von Glücksspielen sind vom Gesetzgeber so zu definieren, dass der Verbraucher egal wo und wie er am Glücksspiel teilnimmt, die gleichen gesicherten Erfüllungen erhält.
Bedeutet z. B. bei Sportwetten, dass bei gleichem Einsatz jeder Anbieter, die gleichn Auszahlungsquoten zu erbringen hat und der Gesetzgeber die gleichen Einnahmen erhält.
Das bedeutet aber auch, dass es eine klare Regelung im Bereich der Umsatz-/Mehrwertsteuer geben muss.
Wenn das Glücksspiel mehrwertsteuerpflichtig werden sollte, dann sollten weitere Steuerarten möglichst nicht zur Anwendung kommen, oder aber nur in einem Maße, dass es bei den Anbietern nicht zu einer Erdrosselung führen kann. Außerdem bedeutet jede weitere Steuerart oder sonstige Form von zusätzlichen Abgaben mögliche Gewinnverluste zu Ungunsten der Vebraucher.
Krankhaftes Glückspielen:
Auch hier muss eine grundsätzliche Änderung ohne Ausnahmen jeglicher Art duch den Gesetzgeber erfolgen.
Alle zu erbringenden Maßnahmen müssen auf der gleichen Qualifikation und über eine übersichtlich zuerbringende Statistik erfolgen.
Geräte und Hilfsmittel:
Sämtliche zum Einsatz gelangenden Geräte und Hilfsmittel müssen vom Gesetzgeber in Art und Form vor in den Verkehrbringen festgelegt werden. Somit haftet die Industrie für alle Mängel gegenüber dem Gesetzgeber und den Betreibern.
Für die Ordnungsämter gibt es dann eine einfache "Diskette" für jede Geräteart zur Kontrolle. Wenn das angezeigte Ergebnis stimmt, gibt es gegenwärtigen Probleme nicht mehr.
Der § 284 StGB findet immer dann Anwendung, wenn irgendwo eine Abweichung oder aber andere
Machenschaften im Glücksspiel erkannt wurden.
Zusammengefasst: Es fehlt eine nationale Glücksspielordnung ohne Ausnahmen jeglicher Art.
Ob eine Spielverordnung dann überhaupt noch notwendig ist bezweifle ich sehr!
Gruß
anders
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26
07.10.2011 17:29 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
ich stimme Dir vollkommen zu, dass es ein nationales Spielrecht geben muss,
denn besonders krass ist es, wenn man sich mal hinsetzt (habe ich nämlich heute für einen Vortrag getan) und fasst alle Gesetze, Verordnungen, Zuständigkeiten usw. zusammen, welche das Spielrecht regeln- und dabei bin ich nicht auf die steuerrechtlichen Belange eingegangen, sondern nur mit dem Blick der "behördlichen Erlaubnis"-
Da muss man sich wirklich sehr genau mit dem Themenbereich auskennen, um alleine alle "zu finden" und das ist weder Otto-Normalverbraucher, noch den Behörden, die für den Schutz von Recht und Ordnung zuständig sind, zumutbar.
Wenn man dies dann so komprimiert auf einigen Folien sieht, kann man nur den Hut vor der Lobbyleistung ziehen, die das hervorgebracht hat.
VG
Meike
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27
07.10.2011 19:21 |
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
meine Hinweise waren ja auch nur spontan zusammengestellt. Das ist keine Entschuldigung, sondern das liegt einfach an der Kompliziertheit des aufgelaufenen Glücksspiel-Systems.
Ein bisschen Bund, sechzehnmal Land und dann noch die Bezirke, Gemeinden und Städte für oder gegen das Glücksspiel? Einfach chaotisch, was einem Gewerbetreibenden alles so zugemutet wird.
Kann man "Lobbyleistung" nicht auch mit der "Politikerschwäche" in Zusammenhang bringen? Wer sich über Jahrzehnte von den sogenannten "Experten" und gutgemeinten "Freunden" immer wieder über den Tisch ziehen lässt, der hat einfach nicht die notwendige Qualifikation für eine/die Gesetzgebung. Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass erkennbare Fehler und aufgetretene Mängel nicht korrigiert werden oder können, sondern immer nur behördeninterne Weisungen und Erlasse oder Gerichtsurteile dann auch bis zur Unanwendbarkeit oder Unlogik ausgereizt werden.
Hat jemad überhaupt einmal darüber nachgedacht, was der so produzierte Unsinn eigentlich der Volkswirtschaft auflaufend gekostet hat?
Gibt es ein Gesetz im deutschen Glücksspiel, das bei Inkrafttreten von der Grundlage her nicht wegen vorhergesehener Mängel schon im Vorwege kritisiert werden musste? Und das immer wieder wegen eingebauter Ausnahmen!!!!!!
Gruß
anders
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 08.10.2011 07:15.
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28
08.10.2011 07:13 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
ja man kann dies sicherlich mit Politikerschwäche umschreiben, wobei, - da schreibe ich jetzt bewusst als Kommunalpolitiker -,
das Wort "Schwäche" sicherlich nicht immer zutrifft, sondern, da wird auch oft mit Unterstützungen, z.B. in Wahlkämpfen, auf Parteitagen usw. geworben.
Wenn da nicht die richtigen Leute "mit breitem Kreuz" in einer Fraktion sitzen, sondern der ein oder andere, der sich gern besprechen lässt, kann das sicherlich zu "Lustveranstaltungen" führen.
Schau Dir doch Herrn Arp, Kubicki & Co an, welche nur durch ein verfassungsrechtlich widersprüchliches Wahlverfahren überhaupt an die Macht gekommen sind und nach Rechtsprechung zu vorzeitigen Neuwahlen veranlasst sind, die ein Land, - welches wahrlich viel Strukturhilfen erhalten hatte-,
quasi bis in die Insolvenz gewirtschaftet haben und sich dann, - anstatt mit Haushaltskonsolidierung in Gänze auseinander zu setzen-,
sich von einigen Lobbyvertretern vorrechnen lassen, wie sie angeblich alles leicht finanziell schultern können.
Und diese Besprechungsrunden laufen dann auf Sylt in 4-Sterne-Hotels!
Wenn man sich über ein Thema fachlich austauschen möchte, reicht auch eine spärlich eingerichtete Geschäftsstelle aus, aber dass diese Herren es nicht mit der Fachlichkeit haben, ist im Glücksspielgesetz des Landes SH leicht nachlesbar.
Und nur weil Frau Kroes die Mängel nicht verschriftlicht hat, heißt es nicht, dass diese nicht vorhanden sind, sondern.....
Aber auf fachliche Anfragen reagiert Frau Kroes gar nicht.
VG
Meike
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29
08.10.2011 08:04 |
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