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Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?
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STrende   Zeige STrende auf Karte STrende ist männlich
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Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?

Hallo!

Mal wieder ein kleines praktisches Problem:

Der Gewerbetreibende G hatte sein Gewerbe am 31.12.2000 abgemeldet. Vorher war ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet worden.

Ab 30.07.2001 wurde ein Insolvenzverfahren gegen G eingeleitet, aber am 06.01.2006 mangels Masse eingestellt.

Die derzeitigen aud dem Betrieb resultierenden Steuerschulden reichen aus, um die Unzuverlässigkeit des G zu begründen. Kann ich ihm fast 6 Jahre nach seiner Gewerbeabmeldung noch das Gewerbe untersagen? Bzw. sollte ich das tun (die Außenwirkung ist ja nicht gerade berauschend)?

Hinweis: G hat seit der Abmeldung kein Gewerbe angemeldet und es sieht zukünftig auch nicht so aus.

Mit freundlichen Grüßen
S. Trende
1 16.08.2006 11:28 STrende ist offline Beiträge von STrende suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?


Wenn Sie keine Hinweise auf eine gewerbliche Betätigung haben, ist die GU nicht erforderlich, somit wohl rechtswidrig, denn Sinn und Zweck des ganzen ist ja, die Allgemeinheit vor einem bösartigen Gewerbetreibenden, welcher Flurschaden verursacht, zu schützen. Wo kein Flurschaden zu befürchten ist, ist eine Maßnahme nicht veranlaßt. Wäre vielleicht gut zu wissen, von was der Kandidat jetzt lebt. Auch war im Forum vor kurzer Zeit eine ähnliche Diskussion, die recht schöne Hinweise zu dieser Thematik erbracht hat.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 16.08.2006 11:36 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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STrende   Zeige STrende auf Karte STrende ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?

Das Finanzamt wird aber sicherlich nicht begeistert sein, wenn ich das Verfahren einstelle. Immerhin handelt es sich um eine 6-stellige Summe, die rückständig ist.

Was ist denn, wenn ich G mitteile, daß das Verfahren eingestellt ist und der danach doch ein neues (vielleicht woanders) anmeldet? Dann reißt mir das FA den Kopf ab...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von STrende: 16.08.2006 11:54.

3 16.08.2006 11:52 STrende ist offline Beiträge von STrende suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Sind wir "Hilfsvollstrecker" des Finanzamt oder "Gewerbepolizei" und dient die Gewerbeuntersagung dazu, die Steuern zu bezahlen oder um Gefahren abzuwehren?? verwirrt schimpf

Hier würde ich doch einmal die für Sie zuständige Finanzbehörde auf den Runderlass aus dem BStBl I 2004 S. 1178 und den Ausführungen im Kommentar Landmann-Rohmer zu § 35 GewO hinweisen. Augen rollen

Wenn woanders ein Gewerbe angemeldet wird, ist neu zu prüfen und ggf. zeitnah zu verfügen!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
4 16.08.2006 12:02 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?

nochmal. Hat es das Finanzamt in den letzten sechs Jahren gejuckt??? Gewerbebehörde sind Sie, nicht das Finanzamt. Wenn Sie entscheiden, daß der vom FA angestrebte Verwaltungsakt aus Rechtsgründen unterbleibt, dann ist das in Ordnung. Wenn Sie natürlich die Befürchtung haben, der Gute verursacht Störungen der gewerblichen Ordnung, dann ist das was anderes. Deswegen empfahl ich ja, die aktuelle Einkommenssituation des Kandidaten zu prüfen. Wenn der Mann mittlerweile zu alt oder zu krank ist, oder er hat einen festen Job, dann kann die Sachlage auch entsprechend dargestellt werden.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
5 16.08.2006 12:03 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
STrende   Zeige STrende auf Karte STrende ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?

Ok, danke für die Tipps. Manchmal braucht ein Neuling auch mal moralische Unterstützung im gnadenlosen Kampf gegen das FA...
6 16.08.2006 13:10 STrende ist offline Beiträge von STrende suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?

Ich kann den Kollegen Kramer nur beipflichten. Wir sind weder beim Finanzamt beschäftigt, deren Vollstrecker noch sind wir an Weisungen des FA gebunden.

Ich kann nur empfehlen, die Leutchen mal in die Schranken zu weisen und z.B. ein Antrag auf GewU zurückzuschicken, wenn die Schulden z.B. zu gering sind (sagen wir mal 3.000 €).

Als Begründung kann man zum einen erst mal auf die Darstellung der eigenen Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes beharren.
Zudem kann man auf zu geringe Schulden hinweisen, um mit einer GewU als ultimo ratio in die Grundrechte des Betroffenen einzuschreiten!

Wir sind keine Vollstrecker des Finanzamtes! wut
7 16.08.2006 13:33 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren?

Hi,

ist vielleicht einer der lieben Kollegen so nett, mir den Runderlass (BStBl I 2004 S. 1178) zu faxen? Ich kann ihn nicht finden.verwirrt

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
A. Thien

P.S. Upps, ich vergaß die Faxnummer: 05931/153-5-122.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 02.11.2006 10:19.

8 02.11.2006 10:16 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo Kollegin Thien,

der Erlass ist im Landmann/Rohmer Band II unter Nr. 19 abgedruckt (vorausgesetzt die 48. El. ist einsortiert).

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
9 02.11.2006 10:28 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi Herr Land,

schon gefunden!
Herzlichen Dank!

Viele Grüße
A. Thien
10 02.11.2006 10:30 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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