Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren? |
STrende
Jungspund
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Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren? |
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Hallo!
Mal wieder ein kleines praktisches Problem:
Der Gewerbetreibende G hatte sein Gewerbe am 31.12.2000 abgemeldet. Vorher war ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet worden.
Ab 30.07.2001 wurde ein Insolvenzverfahren gegen G eingeleitet, aber am 06.01.2006 mangels Masse eingestellt.
Die derzeitigen aud dem Betrieb resultierenden Steuerschulden reichen aus, um die Unzuverlässigkeit des G zu begründen. Kann ich ihm fast 6 Jahre nach seiner Gewerbeabmeldung noch das Gewerbe untersagen? Bzw. sollte ich das tun (die Außenwirkung ist ja nicht gerade berauschend)?
Hinweis: G hat seit der Abmeldung kein Gewerbe angemeldet und es sieht zukünftig auch nicht so aus.
Mit freundlichen Grüßen
S. Trende
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1
16.08.2006 11:28 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren? |
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Wenn Sie keine Hinweise auf eine gewerbliche Betätigung haben, ist die GU nicht erforderlich, somit wohl rechtswidrig, denn Sinn und Zweck des ganzen ist ja, die Allgemeinheit vor einem bösartigen Gewerbetreibenden, welcher Flurschaden verursacht, zu schützen. Wo kein Flurschaden zu befürchten ist, ist eine Maßnahme nicht veranlaßt. Wäre vielleicht gut zu wissen, von was der Kandidat jetzt lebt. Auch war im Forum vor kurzer Zeit eine ähnliche Diskussion, die recht schöne Hinweise zu dieser Thematik erbracht hat.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
16.08.2006 11:36 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Sind wir "Hilfsvollstrecker" des Finanzamt oder "Gewerbepolizei" und dient die Gewerbeuntersagung dazu, die Steuern zu bezahlen oder um Gefahren abzuwehren??
Hier würde ich doch einmal die für Sie zuständige Finanzbehörde auf den Runderlass aus dem BStBl I 2004 S. 1178 und den Ausführungen im Kommentar Landmann-Rohmer zu § 35 GewO hinweisen.
Wenn woanders ein Gewerbe angemeldet wird, ist neu zu prüfen und ggf. zeitnah zu verfügen!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
16.08.2006 12:02 |
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren? |
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nochmal. Hat es das Finanzamt in den letzten sechs Jahren gejuckt??? Gewerbebehörde sind Sie, nicht das Finanzamt. Wenn Sie entscheiden, daß der vom FA angestrebte Verwaltungsakt aus Rechtsgründen unterbleibt, dann ist das in Ordnung. Wenn Sie natürlich die Befürchtung haben, der Gute verursacht Störungen der gewerblichen Ordnung, dann ist das was anderes. Deswegen empfahl ich ja, die aktuelle Einkommenssituation des Kandidaten zu prüfen. Wenn der Mann mittlerweile zu alt oder zu krank ist, oder er hat einen festen Job, dann kann die Sachlage auch entsprechend dargestellt werden.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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5
16.08.2006 12:03 |
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STrende
Jungspund
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Themenstarter
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren? |
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Ok, danke für die Tipps. Manchmal braucht ein Neuling auch mal moralische Unterstützung im gnadenlosen Kampf gegen das FA...
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6
16.08.2006 13:10 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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RE: Gewerbeuntersagung nach fast 6 Jahren? |
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Ich kann den Kollegen Kramer nur beipflichten. Wir sind weder beim Finanzamt beschäftigt, deren Vollstrecker noch sind wir an Weisungen des FA gebunden.
Ich kann nur empfehlen, die Leutchen mal in die Schranken zu weisen und z.B. ein Antrag auf GewU zurückzuschicken, wenn die Schulden z.B. zu gering sind (sagen wir mal 3.000 €).
Als Begründung kann man zum einen erst mal auf die Darstellung der eigenen Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes beharren.
Zudem kann man auf zu geringe Schulden hinweisen, um mit einer GewU als ultimo ratio in die Grundrechte des Betroffenen einzuschreiten!
Wir sind keine Vollstrecker des Finanzamtes!
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7
16.08.2006 13:33 |
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René Land
Administrator
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Hallo Kollegin Thien,
der Erlass ist im Landmann/Rohmer Band II unter Nr. 19 abgedruckt (vorausgesetzt die 48. El. ist einsortiert).
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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9
02.11.2006 10:28 |
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Antonia Thien
König
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Hi Herr Land,
schon gefunden!
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
A. Thien
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10
02.11.2006 10:30 |
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